BUND obsiegt im Rechtsstreit mit bundesweiter Tragweite
08. August 2023
In einem fast sensationellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18.07.2023 festgestellt, dass § 13b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Laufende Planungen müssen auf das normale Verfahren umgestellt werden.