BUND Kreisverband Odenwald

Naturschutz im Odenwaldkreis

In Naturschutzgebieten (NSG) gilt per Gesetz ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft. NSG werden vom Regierungspräsidium Darmstadt festgesetzt - allerdings seit 2003 im Odenwald nicht mehr. Der gesetzliche Auftrag wird durch die Abteilung Landschaftspflege im Landratsamt und durch die Forstämter Michelstadt und Beerfelden in Form von Managementplänen erfüllt. Im Odenwaldkreis sind 12 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 180 ha ausgewiesen. Der BUND beteiligt sich an den jährlichen Besprechungen der Pflegepläne des kommenden Jahres mit Vorschlägen.