BUND Stellungnahme BBP §3(2)
Für den 'Naturkindergarten' wird die Natur nach Einschätzung des BUND wieder einmal nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat 2019 einen Bebauungsplan beschlossen, der ohne den sonst notwendigen Ausgleich für Natur und Umwelt realisiert wird. Damit zeigt die Politik, was ihr der Umweltschutz wert ist, wenn es um das Bauen von Eigenheimen für Besserverdienende geht. Verwaltung und Politik der Kreisstadt haben bislang auf keinen Vorschlag des BUND reagiert. 2017 wurden gravierende Versäumnisse bei Ausgleichsmaßnahmen dokumentiert - ohne Reaktion. Der neue Bürgermeister sah 2019 keine Notwendigkeit, mit dem BUND zu sprechen.
2021 hat das Stadtparlament einen weiteren Bebauuungsplan beschlossen, den wir als schwerwiegende Verschlechterung einstufen. Erbach wächst dadurch mit Erlenbach zusammen und eine Kaltluftban, die die Stadt mit Frischluft versorgt, wird zugebaut.
BUND-Mitglieder haben sich in der städtischen Aktion 'lebendiges Erbach' engagiert und zwei Projekte angestoßen. Das erste ist bereits realisiert.
Für den 'Naturkindergarten' wird die Natur nach Einschätzung des BUND wieder einmal nicht ausreichend berücksichtigt.
Die naturschutzfachlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht realisiert.
Der Plan soll gemäß §13a 'beschleunigt' aufgestellt werden. Damit ist der Ausgleich für Eingriffe in die Natur gleich vorab genehmigt. Die Mümling - FFH-Gebiet - spielt eine Nebenrolle. Die Überschwemmungsgefahr wird schöngeredet, indem man sich auf die amtlichen Überschwemmungsgebiete zurückzieht. Lehren aus der Aartalkatastrophe braucht man nicht zu ziehen.
Der Plan wurde in Kraft gesetzt. 11 von 12 Anmerkungen des BUND wurden zurückgewiesen. Zur Vorbereitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens hat der BUND seine Rüge der Abwägung der Belange vorgetragen.
Das Zusammenbauen der Siedlungsflächen von Erbach und Erlenbach geht weiter. Der Plan verweigert gemäß §13b BauGB den Ausgleich für die neue Flächenversieglung.
Neubaugebiet am Ortsrand mithilfe von §13b BauGB geplant: ohne Ausgleichsmaßnahmen
B-Plan Westhang - 4. Änderung von 1997
B-Plan Westhang - 3. Änderung von 1997
B-Plan Westhang - 2. Änderung von 1989
B-Plan Alter Graben - 4. Änderung 2016
Planung einer Freiflächenanlage (Standort unsicher)
Gewerbegebietsplanung neben FFH-Gebiet
Neubau einer Wohnanlage
Planung der rückwärtigen Bebauung in Richtung Bahnhof
Änderung von Nutzungesfestsetzungen