20.03.2025
Stellungnahme n. §3(1)
Frühzeitige Beteiligung: FFH-Gebiet am Krebsbach ist tangiert; Artenschutz ist unzureichend erhoben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat 2019 einen Bebauungsplan beschlossen, der ohne den sonst notwendigen Ausgleich für Natur und Umwelt realisiert wird. Damit zeigt die Politik, was ihr der Umweltschutz wert ist, wenn es um das Bauen von Eigenheimen für Besserverdienende geht. Verwaltung und Politik der Kreisstadt haben bislang auf keinen Vorschlag des BUND reagiert. 2017 wurden gravierende Versäumnisse bei Ausgleichsmaßnahmen dokumentiert - ohne Reaktion. Der neue Bürgermeister sah 2019 keine Notwendigkeit, mit dem BUND zu sprechen.
2021 hat das Stadtparlament einen weiteren Bebauuungsplan beschlossen, den wir als schwerwiegende Verschlechterung einstufen. Erbach wächst dadurch mit Erlenbach zusammen und eine Kaltluftban, die die Stadt mit Frischluft versorgt, wird zugebaut.
BUND-Mitglieder haben sich in der städtischen Aktion 'lebendiges Erbach' engagiert und zwei Projekte angestoßen. Das erste ist bereits realisiert.
20.03.2025
Frühzeitige Beteiligung: FFH-Gebiet am Krebsbach ist tangiert; Artenschutz ist unzureichend erhoben.
24.10.2023
Für den 'Naturkindergarten' wird die Natur nach Einschätzung des BUND wieder einmal nicht ausreichend berücksichtigt.
24.10.2023
Die naturschutzfachlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht realisiert.
18.12.2022
Der Plan soll gemäß §13a 'beschleunigt' aufgestellt werden. Damit ist der Ausgleich für Eingriffe in die Natur gleich vorab genehmigt. Die Mümling - FFH-Gebiet - spielt eine Nebenrolle. Die Überschwemmungsgefahr wird schöngeredet, indem man sich auf die amtlichen Überschwemmungsgebiete zurückzieht. Lehren aus der Aartalkatastrophe braucht man nicht zu ziehen.
10.03.2022
Der Plan wurde in Kraft gesetzt. 11 von 12 Anmerkungen des BUND wurden zurückgewiesen. Zur Vorbereitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens hat der BUND seine Rüge der Abwägung der Belange vorgetragen.
12.10.2021
Das Zusammenbauen der Siedlungsflächen von Erbach und Erlenbach geht weiter. Der Plan verweigert gemäß §13b BauGB den Ausgleich für die neue Flächenversieglung.
30.03.2018
Neubaugebiet am Ortsrand mithilfe von §13b BauGB geplant: ohne Ausgleichsmaßnahmen
18.02.2018
B-Plan Westhang - 4. Änderung von 1997
17.02.2018
B-Plan Westhang - 3. Änderung von 1997
14.02.2018
B-Plan Westhang - 2. Änderung von 1989
06.02.2018
B-Plan Alter Graben - 4. Änderung 2016
20.01.2012
Planung einer Freiflächenanlage (Standort unsicher)
03.02.2005
Gewerbegebietsplanung neben FFH-Gebiet
29.10.2002
Neubau einer Wohnanlage
01.09.2000
Planung der rückwärtigen Bebauung in Richtung Bahnhof
05.11.1999
Änderung von Nutzungesfestsetzungen