BUND Stellungnahme §3(2)
Der Bebauungsplan geht auf wichtige Aspekte des Naturschutzes nicht ein: der erforderliche Schutz der Feldlerche wird von den Planern anders beurteilt als durch den BUND.
2019 hat die Gemeindevertretung zwei Bebauungspläne beschlossen, die ohne den sonst notwendigen Ausgleich für Natur und Umwelt realisiert werden. Damit zeigt die Politik, was ihr der Umweltschutz wert ist, wenn es um das Bauen von Eigenheimen für Besserverdienende geht.
2020 folgt eine Planung nach demselben Verfahren.
2021 folgen zwei weitere Planung nach demselben Verfahren.
2022 ist die Gemeinde immer noch auf naturschutzfeindlichem Weg mit einem B-Plan ohne Naturausgleich.
Der Bebauungsplan geht auf wichtige Aspekte des Naturschutzes nicht ein: der erforderliche Schutz der Feldlerche wird von den Planern anders beurteilt als durch den BUND.
Der FNP soll die landwirtschaftliche Nutzung beseitigen, damit Strom produziert werden kann.
Beteiligung gemäß §3(2) BauGB
Rüge gemäß §214 (1) Nr. 1 BauGB
Rüge gemäß §214 (1) Nr. 1 BauGB
Ein landwirtschaftliches Grundstück soll zur Bebauung als Siedlungsfläche umgewidmet werden. Es ist Teil eines Streuobstwiesenbiotops.
Neubaugebiet am Ortsrand für 19 Bauplätze. Planaufstellung nach §13b BauGB - d.h. ohne Ausgleichsmaßnahmen.
Fortsetzung des Neubaugebietes mit §13b BauGB - ohne Ausgleichsmanahmen.
B-Plan Jocksberg-Beckshöhe von 2003
B-Plan Hochstraße-Spessartstraße von 2003
Teil des B-Plans Raibacher Straße Nussbaumäcker von 1983. Ein Teil der Streuobstwiese neben dem Landwirtschaftsbetrieb soll für zwei Bauplätze beplant werden
Neubaugebiet am Ortsrand mit ca. 15 Bauplätzen
Siedlungserweiterung am Ortsrand in der Bachaue
Gewerbegebietsplanung, die (wahrscheinlich) nicht weiter verfolgt wurde. Im BürgerGIS des Odenwaldkreises findet sich kein Plan.
Neubaugebiet am Ortsrand mit ca 15 Bauplätzen