BUND Kreisverband Odenwald

§13b – Briefaktion gegen Bauen ohne Umweltprüfung

29. April 2021

In Zeiten des dramatischen Artensterbens, der Anpassung an den Klimawandel und mit dem Blick auf die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sind wichtige Änderungen des Baurechts dringend nötig. Vorrangig muss es beim Schaffen neuen Wohnraums aber um "Flächenrecycling" gehen, also die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen, und die Nachverdichtung mindergenutzter Flächen.

Liebe BUND-Mitglieder im Odenwaldkreis,

wir treten seit vielen Jahren dafür ein, entweder sparsam mit der verfügbaren Fläche umzugehen oder bei neuen Planungen Ersatz für die zerstörte Natur zu leisten.

Diese Position wird von allen Gemeindeparlamenten im Kreis nicht geteilt, unsere Stellungnahmen werden mit schöner Regelmäßigkeit zurückgewiesen. Wir haben vor wenigen Tagen das Negativ-Beispiel Lützelbach auf unserer Internetseite dokumentiert.

https://odenwald.bund.net/service/meldungen/detail/news/der-flaechenfrass-in-luetzelbach-geht-weiter/

Der Bundestag wird demnächst über die reguläre Weitergeltung des §13b BauGB beschließen, der ausdrücklich die Ausweisung von Neubaugebieten ohne Ausgleich für die Natur festlegt. Wir bitten darum, an unsere Abgeordneten in Berlin zu appelieren, diese Bestimmung nicht weiter gelten zu lassen:

Hier stehen Infos zur Gesetzesänderung: https://www.bund-hessen.de/meldungen/meldung/news/briefaktion-gegen-bauen-ohne-umweltpruefung/

Hier sind die email-Adressen der Abgeordneten, die für den Odenwald sprechen:

Dr. Jens Zimmermann jens.zimmermann(at)bundestag.de

Sabine Leidig sabine.leidig(at)bundestag.de

Patricia Lips patricia.lips(at)bundestag.de

Till Mannsmann till.mansmann(at)bundestag.de

Daniela Wagner Daniela.Wagner.wk(at)Bundestag.de


Musterbrief für den Odenwald

Zum Herunterladen: Musterbrief

Ort, Datum

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz): Keine Wiedereinführung des §13b BauGB

Sehr geehrte ____________________________,

der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Gesetzesentwurf hat zum Ziel, „die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens“ zu unterstützen.

Im Odenwaldkreis ist allerdings in den vergangenen drei Jahren nur das erstgenannte Ziel durch B-Pläne nach §13b BauGB anvisiert worden. Bezahlbarer Wohnraum wurde allenfalls für die Bevölkerungsgruppe mit Nettoeinkommen von über 4.000€ pro Person und Monat geschaffen.

In Zeiten des dramatischen Artensterbens, der Anpassung an den Klimawandel und mit dem Blick auf die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sind wichtige Änderungen des Baurechts dringend nötig. Vorrangig muss es beim Schaffen neuen Wohnraums aber um "Flächenrecycling" gehen, also die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen, und die Nachverdichtung mindergenutzter Flächen.

Im Rahmen dessen ist die geplante Verlängerung des §13b BauGB nicht hinnehmbar.

Eine Untersuchung der Anwendung des §13b BauGB seit dessen Einführung im Jahr 2017 belegt, dass das Instrument wohnungspolitisch nicht zielführend und naturschutz- und umweltpolitisch unverantwortlich ist. Analysiert wurden dabei 105 Bebauungspläne nach dem Verfahren des § 13b BauGB (siehe Schmauck und Tautenhahn, Natur und Landschaft 94 (2019): 08). Es stellte sich heraus, dass überwiegend Gebiete für Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum beplant werden und so die Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich durch § 13b BauGB forciert wird. In Ballungsräumen mit großem Wohnungsmangel wird das Instrument kaum angewendet, sodass der zur Linderung der Wohnungsnot notwendige Miet- und Geschosswohnungsbau nicht erfolgt. Dieser Befund gilt uneingeschränkt für den Odenwaldkreis.

Die hessische Landesregierung hat am 12.03.21 in ihre Bilanz der Biodiversitätsstrategie eine weitgehende Verfehlung deren Ziele konstatieren müssen.

Es hilft also nichts, nette Strategien ohne Biss und ausreichende Finanzierung zu entwickeln, wenn die Praxis der Kommunen immer noch ‚Geschäftsbetrieb wie immer‘ zeitigt. Die BauGB-Novelle darf nicht zum Persil-Schein für weiteren Flächenfraß einer einkommensstarken Bevölkerungsgruppe werden.

Mit dem Blick auf den anhaltenden Verlust an Arten und Lebensräumen sowie die Herausforderungen des Klimawandels braucht es ein klares Signal für eine nachhaltige Entwicklung, die das Schaffen neuen Wohnraums im Sinne der doppelten Innenentwicklung mit mehr Natur in Dorf und Stadt verbindet!

Ich fordere Sie auf, der Weitergeltung des §13b BauGB nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

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