BUND Kreisverband Odenwald

Der Flächenfraß in Lützelbach geht weiter

24. April 2021 | Pressemitteilung, Lebensräume, Klimawandel

Die erforderliche Wende in der Siedlungspolitik wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) weiter eingefordert. Im Gegensatz zum Landrat des Odenwaldkreises, der hierzu nur die richtigen Erkenntnisse beisteuert und mit freundlichen Worten die Kommunen bittet, fordert der Umweltverband den Flächenverbrauch endlich einzustellen.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Lützelbach setzt zwei Bebauungspläne in Kraft

Die verfehlte Flächenpolitik von CDU und SPD, die das Baugesetzbuch mit einem Umweltmäntelchen versehen haben, wird in diesen Tagen in Lützelbach vorgeführt. Die Pläne ‚Maintalblick‘ und ‚Im Klingenacker IV‘ wurden rechtskräftig. Beide wurden mit dem von der großen Koalition durchgesetzten ‚Umweltbeschädigungsparagraphen‘ 13b des Baugesetzbuches verhandelt, der keinen Ausgleich für die Naturzerstörung durch die Bautätigkeit vorsieht. Mit diesem Gesetz hat die Regierung klargemacht, worum es beim Bauen zu allerletzt geht: die Eingriffe in die Natur wenigstens der Theorie nach zu mildern und auszugleichen. Gnadenlos geht es nun ans Bauen, für die beteiligten Flächenbesitzer ein Supergeschäft. Für 40 Häuslebauer rollt nun der Darlehensrubel – ein schönes Geschäft für Banken.

 

Anmerkungen des BUND zur Planung bleiben wirkungslos

In beiden Planverfahren hatte der Umweltverband auf die schöne Formulierung des Baugesetzbuches hingewiesen:

„Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. (§1a BauGB)“

Der BUND dokumentierte 49 Baulücken in Seckmauern und 59 Baulücken in Lützelbach. Auf diesen Hinweis reagierte die Gemeinde mit dem lapidaren Satz:

"Die Gemeinde Lützelbach hat das Innenentwicklungspotential ihrer Ortsteile untersucht. Danach sind die … vorhandenen Baulücken entweder nicht verfügbar oder entsprechen hinsichtlich Lage, Größe oder Zuschnitt nicht der Nachfrage."

Die Verwaltung hält also 108 vorhandene Baulücken für völlig ungeeignet für eine zeitnahe Bebauung und das Parlament schloss sich dieser Ansicht an.

 

BUND sieht einen Rechtsverstoß

Der Umweltverband sieht in dem Vorgehen des Lützelbacher Parlaments einen Verstoß gegen die gesetzliche Forderung und hat dies in einer Planrüge (KlingenackerMaintalblick) vorgetragen. Die freundliche Auskunft der Kommunalaufsicht des Odenwaldkreises hierzu lautete: Wir können da nichts tun, aber Sie können ja vor Gericht ziehen und klagen.
Es ist bezeichnend für diese Verwaltung, dass Landrat Frank Matiaske zwar 100.000€ für ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen Windräder ausgibt, aber seine Kommunalaufsicht noch nicht einmal in der Lage ist, eine Gemeinde auf eine Textstelle eines Gesetzes zu verpflichten.
Ein Verwaltungsgerichtsverfahren kostet in der ersten Instanz etwa 15.000€. Der BUND hält eine Kommunalaufsicht, die noch nicht einmal die Einhaltung von offenkundigen Gesetzestextstellen leisten kann, für entbehrlich.

 

Änderungen des Baugesetzbuches erforderlich

Zu Behebung dieser Misere, die den Flächenverbrauch auf hohem Niveau weitertreibt, wäre eine Änderung des Baugesetzbuches notwendig. Diese ist jedoch von CDU und SPD in Berlin nicht zu erwarten. Diese Parteien haben ja dafür gesorgt, dass Ihre Klientel bundesweit die Bautätigkeit mit großen Grundstücken und netten Einfamilienhäusern betreiben kann. Sozialer Wohnungsbau und Null-Energie-Bauweisen? Fehlanzeige!
Der Bausektor als einer der Antreiber des Klimawandels ist also auch im Odenwaldkreis weit davon entfernt, auf ein umweltverträgliches Maß zurückgefahren zu werden.

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