BUND Kreisverband Odenwald

Versäumnisse aller Kommunalverwaltungen beim Umwelt- und Naturschutz

04. Februar 2022 | Pressemitteilung

Die Fraktion von BÜNDNIS90-Die Grünen im Oberzenter Stadtparlament hat als einzige politische Struktur im Odenwaldkreis mit einer Anfrage an den Magistrat auf die Veröffentlichung der BUND-Recherche vom 5. März 2021 reagiert. Das Resultat ist für die Verwaltung vernichtend. Bürgermeister Christian Kehrer führt Scheinargumente für die Untätigkeit der Verwaltung an, wie sie in Odenwälder Rathäusern gang und gäbe sind. Es sei ja noch nicht alles gebaut worden oder man habe nicht genug Personal und man sei nicht zuständig lauten diese stets wiederholten Textbausteine.

Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 und ein Luftbild des Plangebietes von 2018 (Luftbild: natureg.hessen.de)

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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BUND Rechercheergebnisse

 

Verwaltungspflichten

Die kommunalen Verwaltungen sind verpflichtet, die Beschlüsse der Parlamente umzusetzen und stehen deswegen unter der politisch mandatierten Leitung einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters. Beim vorliegenden Thema ‚Umweltmaßnahmen‘ sind die Bebauungspläne die Rechtsgrundlage und müssen als kommunales Gesetz umgesetzt werden. In keinem Odenwälder Bebauungsplan steht eine Formulierung wie ‚die Umweltmaßnahmen müssen erst realisiert werden, wenn alle Gebäude errichtet sind‘. Stets stehen die geplanten Maßnahmen gleichwertig und ohne zeitliche Terminierung in den Plänen. Seit 2018 werden solche Fertigstellungstermine in der Hessischen Kompensationsverordnung ausdrücklich gefordert. Eine nachträgliche Argumentation, wie sie Herr Kehrer vorträgt, ist eine juristisch nicht haltbare Interpretation einer planungsrechtlichen Festsetzung. Die Verpflichtung der Verwaltung, eine Umweltmaßnahme zu realisieren, besteht mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Planes. Über technisch sinnvolle Reihenfolgen kann immer geredet werden.

 

Vollzugsdefizit bei Umweltmaßnahmen im Odenwaldkreis

Die Recherche des BUND vor einem Jahr hatte ergeben, dass im Kreisgebiet 2.344 Maßnahmen für den Umweltschutz ausgewiesen sind. Nur bei einem Drittel konnte durch den Umweltverband festgestellt werden, dass tatsächlich etwas passiert ist. Bei zwei Drittel aller Flächen war entweder nichts passiert oder eine Beurteilung war anhand der Luftbildauswertung nicht möglich. Die untere Naturschutzbehörde, die für die Überwachung von 90% der Flächen zuständig ist, erhielt die Dokumentation des BUND – eine Reaktion erfolgte bislang nicht. Bei den 208 Flächen unter kommunaler Verantwortung konstatierte der BUND Realisierungsquoten zwischen 23 und 39% - auch hier wurde der Überwachungsbedarf und eine Notwendigkeit zum Handeln deutlich. Eine Reaktion durch die Bürgermeister an den BUND ist ebenfalls nie erfolgt. Die Verwaltungschefs spielen offenbar auf Zeit und versuchen, sich vor ihrer Verantwortung für eine konsequente Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen wegzuducken.

 

Was ist nötig

Der BUND-Odenwald hält eine Besinnung aller Kommunalparlamente auf ihr Kontrollrecht für dringend nötig. Sprecher Harald Hoppe: „In jedem Parlament sollte alljährlich Bericht über die Realisierung von Umweltmaßnahmen erstattet werden. Eine Verzögerung oder Ignorierung von x Prozent der Maßnahmen sollte mit einer Minderung der Vergütung der Verwaltungsspitze um dieselben x Prozent gekoppelt werden.“ Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Behandlung von Umweltmaßnahmen darf nicht länger dem Belieben oder Nichtbelieben der Rathauschefs überlassen werden. Zusätzlich ist eine Belehrung der Verwaltungen über juristisch und formal korrekte Verfahrensabläufe im Planungsrecht offensichtlich dringend nötig.

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