BUND Kreisverband Odenwald

Naturschutzrechtliche Festsetzungen warten in Bebauungsplänen Erbachs weiter auf ihre Realisierung

12. November 2023

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) stellt seit Jahren fest, dass naturschützende Festsetzungen in Bebauungsplänen im Odenwaldkreis systematisch ignoriert werden.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Nach der in diesen Tagen in Höchst gefundenen Unterlassung ist jetzt auch in Erbach in gleicher Weise aufgefallen, dass Pflanzmaßnahmen seit vielen Jahren weiterhin auf ihre Umsetzung warten. Dem Umweltverband ist es nicht erklärbar, dass für neue Planungen wieder Verpflichtungen ausgesprochen werden und gleichzeitig die Umsetzung bestehender Verpflichtungen durch die zuständigen Behörden nicht eingefordert wird.

Formal ist für Pflanzmaßnahmen auf Baugrundstücken die Bauaufsicht des Kreises zuständig. Sie prüft den vorzulegenden Freiflächenplan auf Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan – und beendet damit ihre Tätigkeit. Ob sie die Ausführung auch kontrolliert, darf bezweifelt werden. Die fehlenden Bäume und Sträucher auf Baugrundstücken in Bebauungsplangebieten sprechen da eine deutliche Sprache. Der BUND hat viele Beispiele in allen Kreiskommunen dokumentiert [BUND-Untersuchung 2021].

Anders sieht es bei Maßnahmen aus, die in den Plänen speziell für die Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden. Das sind oft ganze Grundstücke für Streuobstwiesen oder Hecken. Auch eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung kann im Plan festgesetzt werden. Hier ist ausschließlich die Kommune selbst verantwortlich.

Der Umweltverband hat in seinem Schreiben an den Magistrat Erbachs darauf hingewiesen, dass er ähnliche Fälle bereits 2017 angezeigt hat. Abhilfe wurde seither nicht geschaffen. In einem Gespräch mit der Bauverwaltung wurde im Frühjahr 2022 vereinbart, dass diese in den Freiflächenplänen angesprochener Bauvorhaben nachsehen und sich dann äußern wolle. Auf diese Äußerung wartet der BUND seither.

 

Warum ist das fatal?

Der BUND sieht in der Ignoranz-Praxis der Kommunen eine grundsätzliche Gefahr. Den Schaden für die Umwelt, die durch unterlassene Maßnahmen ja nicht besser wird, bezifferte der BUND vor zwei Jahren mit 45 Millionen Euro im Kreisgebiet. BUND-Sprecher Michael Flath: ‚Wir müssen unsere regionale Natur und Landschaft als Kapital begreifen, das es zu schützen und zu erhalten gilt.‘ Außerdem kann eine Aushöhlung des parlamentarischen Systems festgestellt werden. Die Planungen werden in den Parlamenten abgestimmt und stellen damit kommunale Gesetze dar, die von allen zu befolgen sind. Eigenmächtiges Handeln von Verwaltungen oder Verwaltungschefs entgegen den Parlamentsbeschlüssen ist ungesetzlich.

Leider kümmert sich kein Gemeindeparlament im Odenwaldkreis darum, von der Verwaltung Rechenschaft über die Durchführung der Bauleitplanungen zu verlangen. Die einzigen, die in allen Fällen die Bebauungspläne in Anspruch nehmen, sind die meist gut situierten neuen Eigentümer der Baugrundstücke. Es ist nicht einsehbar, warum diese Klientel die Vorteile des Planungsrechts für sich in Anspruch nimmt, aber bei Verletzung der Nebenbestimmungen für den Umweltschutz keine Konsequenzen zu spüren bekommt. Die Unterlassung von Pflanzverpflichtungen ist weitestgehend folgenlos – die Bauaufsicht ist ja im Odenwaldkreis auf diesem Sektor inaktiv. Den Umweltnachteil tragen alle Einwohner!

Der BUND wird nicht aufhören, die schlechte Praxis des Planungsrechts und ihre Folgen für die Allgemeinheit aufzuspüren.

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