Landratsamt verweigert Umwelt-Information

08. Juni 2022 | Pressemitteilung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Odenwald geht seit Jahren vergeblich den uneingelösten Verpflichtungen der Kommunen nach, Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz zu realisieren.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Bekanntlich werden von den amtlich festgesetzten Maßnahmen nur ein Drittel sicher realisiert, ein weiteres Drittel wird – nach Feststellung des BUND - nicht realisiert und bei dem verbleibenden Drittel müssten die Behörden nachprüfen, was vor Ort geschehen ist. Diese blamable Bilanz von über 20 Jahren amtlichen Umwelt- und Naturschutzes lässt die Verwaltungen der Kommunen und des Landkreises jedoch weitgehend unberührt.


Ursachenforschung

Das Versagen der behördlichen Kontrolle kann von jederfrau im Internet auf der Datenplattform www.natureg.de nachvollzogen werden und ist dort dokumentiert. Der BUND hat die über 2.200 Flächen im Kreisgebiet im Frühjahr 2021 begutachtet und kam zu seinen dokumentierten Feststellungen: Erfolgskontrolle Umweltprojekte


Der aktuelle Fall

In einem besonderen Einzelfall versuchte der Umweltverband seit 2019, Hintergrundinformationen zu erlangen, die dazu führten, dass eine in einem Bebauungsplan festgesetzte Maßnahme nicht realisiert wurde. Die ‚normalen‘ Anfragen bei der Gemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung hatten kein Resultat. Auch eine Strafanzeige wurde nicht fündig, da es sich hierbei nicht um eine strafbewehrten Handlung handelt. Am 24. Januar 2022 reichte der BUND bei der Bauaufsicht des Kreises die Frage nach den Planunterlagen der Baugenehmigung eines privaten Bauvorhabens ein. In diesem Verfahren muss die Bauaufsicht prüfen, ob das Vorhaben mit den Festsetzungen eines etwa vorhandenen Bebauungsplans übereinstimmt. Das betreffende Dokument ist der Freiflächenplan, der bei jedem Bauantrag vorgelegt werden muss.


Stolpersteine

Das Frageverfahren ist im Hessischen Umwelt-Informationsgesetz geregelt, das jedermann offensteht. Das Gesetz schreibt eine Antwort innerhalb von 4 Wochen – in besonderen Fällen nach 8 Wochen – vor. Demnach hätte das Kreisbauamt das fragliche Dokument (eine DINA-4- Seite!) Anfang April übersenden müssen. Die Behörde brauchte 5 Rückfragen und Nachforderungen und übersandte innerhalb der gesetzlichen Antwortfrist zuerst mal eine Rechnung über 16,50€ für die Kopie und versprach, nach Zahlungseingang das wertvolle Papier zu übersenden. Auf diesen Posteingang wartet der BUND Odenwald seitdem vergeblich. Eine Nachfrage beim Kreisbauamt am 9. April sowie beim Landrat am 24. Mai löste keine Reaktion aus.

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Die Kreisverwaltung beweist mit ihren Aktivitäten, dass sie die Vorgaben des Hessischen Umwelt-Informationsgesetzes nicht ernst nimmt. Wenn Fragenden zuerst eine Kostenrechnung übersandt wird und dann die gewünschte Information noch nicht einmal geliefert wird, dann darf man über die Gründe spekulieren. Leider ist diese Vorgehensweise im Odenwaldkreis auch bei den Kommunen Höchst i. Odw., Erbach und Michelstadt ebenso anzutreffen. Mit Umwelt-Informationen sind die Verwaltungen sehr sparsam.“

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