BUND Kreisverband Odenwald

Warum ist die Bauleitplanung für die Feuerwehr in Höchst so schlecht?

18. November 2023

Seit mehreren Jahren betreibt die freiwillige Feuerwehr in Höchst die Einrichtung eines neuen Stützpunktes Höchst-West – in Hummetroth. Ende Oktober endete die öffentliche Auslegung der für das Vorhaben notwendigen Bauleitplanung.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Der Flächennutzungsplan muss geändert werden, danach kann dann ein neuer Bauleitplan aufgestellt werden. Obwohl die Gemeinde bereits ein
Grundstück erworben hat, um das Projekt zu realisieren, lässt die Bauleitplanung sehr zu wünschen übrig.

 


Die Schwierigkeiten


Der BUND hat zwei Stellungnahmen abgegeben, die auf der Internetseite des Verbandes einsehbar sind. Der geplante Bauplatz liegt auf der Kuppe zwischen Hummetroth und Hassenroth an der Landesstraße. Allein dieser Umstand hätte ein besondere Berücksichtigung z.B. des Verkehrsablaufes erfordert. Die weithin einsehbare Lage auf einem Grundstück mit 7m Höhendifferenz hätte eine spezielle Bearbeitung der Themen ‚Landschaftsbild‘ und ‚Höhenlage des Gebäudes‘ erfordert. Schließlich waren der Gemeinde die üblichen Vorgaben zur Begrünung ausreichend, um das exponierte Gebäude ein wenig an die Landschaft anzupassen. Die Planung weist einen 3m breiten Pflanzstreifen aus, der das bis zu 9m hohe Gebäude durch Bepflanzung ‚verstecken‘ helfen soll. Wer jemals einen derartigen Versuch gemacht hat, weiß, das eine solch schmale Fläche dafür nicht ausreicht. 9m hohe Gehölze benötigen mindestens eine ebenso breite Fläche. Leider zeigt die Erfahrung aus anderen Bauleitplanungen in Höchst, dass die jetzt verwendeten Standardbestimmungen so gut wie wirkungslos sind, da sie kaum überprüft und selten eingehalten werden – auch von der Gemeinde selbst nicht. Pläne mit großen Lücken Auf die beschriebenen Schwierigkeiten ging die Planung leider nicht angemessen ein. Auch auf Erkenntnisse zum Klimawandel ist sie nicht eingestellt. Vorgaben zum klimaschonenden Bauen oder zur insektenfreundlichen Beleuchtung sind nur rudimentär vorhanden. BUND-Sprecher Harald Hoppe: ‚eine Planung so unambitioniert wie gewohnt‘. Bemerkenswert ist im Entwurf zum Bebauungsplan, der immerhin die Bauausführung detaillierter vorbereiten sollte, dass die meisten Aspekte in den Unterlagen mit dem Vermerk ‚wird später ausgearbeitet‘ oder ‚wird nachgereicht‘ für die Öffentlichkeit unerklärt bleiben. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass die Öffentlichkeit so früh wie möglich auch über Varianten informiert werden muss – letztere wurden erst gar nicht in den Unterlagen dargestellt.

 


Planungsrecht ist komplex


Der BUND stellt leider fest, dass ein wichtiges Projekt der Gemeinde durch die ungenügende Bearbeitung des Planungsrechts eher behindert als gefördert wird. Die Verwaltung war nicht gut beraten, eine Planung mit den Standards der 1980-er Jahre vorzulegen, die heutige Anforderungen nicht erfüllen kann. Die öffentliche Auslegung der Planung im Oktober war eine fachlich misslungene Vorstellung. Wenn die Bürgerschaft erhofft hatte, bei der Bauleitplanung gut informiert zu werden, so ist sie leider getäuscht worden. Für den BUND jedenfalls ergab sich die Notwendigkeit, das Vorhaben mangels aussagekräftiger Grundlagen negativ zu beurteilen, da noch nicht einmal Minimalstandards des Umweltschutzes eingehalten sind.

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