Verwaltungen verhindern Ausgleichsmaßnahme

04. Dezember 2020 | Pressemitteilung, Klimawandel

Die Gemeinde Brombachtal hat 2015 einen Bebauungsplan in Langen-Brombach aufgestellt, um zwei neue Bauplätze an der Oberdörfer Straße zu ermöglichen. Jetzt stellt sich heraus, dass die Verwaltung die Planvorgaben nicht in die Verkaufsverträge hineingeschrieben hat.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Ausgleichsmaßnahmen im Plan

Die damalige Wiesenfläche zwischen der Straße und dem am Bach sollte laut Bebauungsplan so genutzt werden, dass an der Straße gebaut werden durfte. Am Bach sollte als Ausgleich ein fast 10m breiter Streifen für die natürliche Entwicklung des Baches freigehalten werden. Hier sollte sich das Gewässer bei Bedarf sein Bett selbst neu gestalten dürfen. Soweit die gute Planungsabsicht.

 

Erforderliche Konsequenzen

Der so beschlossene Plan hatte für die Verwaltungen von Gemeinde und Kreisbauamt gesetzliche Aufträge zur Konsequenz. Das Baugesetzbuch schreibt in §19(2) BauGB vor: Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

Dieser Fall trat in Ober-Kinzig ein. Der ursprüngliche Eigentümer teilte das Grundstück und verkaufte es weiter. Gemeindevorstand und Kreisbauamt müssen ihre Zustimmung zu solchen Vorgängen geben und darauf achten, dass §19(2) BauGB eingehalten wird.

 

Verwaltungsversagen auf breiter Front

Beide beteiligte Verwaltungen haben diese Standardaufgabe einer einfachen Verwaltung leider nicht erledigt. Die Grundstücksteilung erfolgte, ohne dass die neuen Eigentümer die Festsetzungen des Bebauungsplans beim Kauf als Vertragsbestandteil übernommen hätten. Sie waren deshalb erstaunt, als sie von der Gemeindeverwaltung darauf angesprochen wurden, die Festsetzungen des Bebauungsplanes doch zu erfüllen. Mit dem Freibrief in der Tasche konnten sie auf ihrem Recht bestehen, ihr Grundstück nach ihren Vorstellungen zu nutzen. Dies schließt im Beispiel die Einfriedung des gesamten Baugrundstücks bis an den Bach mit ein – mit allen Konsequenzen.

 

Naturschutz ausgetrickst

Das Beispiel Brombachtal zeigt erneut, wie wenig der Natur- und Umweltschutz im Behördenalltag des Odenwaldkreises angekommen ist. 28 Jahre nach der Umweltkonferenz von Rio werden die banalsten Folgen von Planung für die Umwelt einfach nicht zur Kenntnis genommen und fallen ohne Konsequenzen unter den Tisch. BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Bürgermeister Willi Kredel und Landrat Frank Matiaske müssen sich vorhalten lassen, wie wenig ihre Verwaltungen eigentlich von den Gesetzesaufträgen wissen, nach denen sie arbeiten sollen. Die Ignoranz gegenüber dem Umwelt- und Naturschutz kann nicht deutlicher dokumentiert werden, als mit diesem Totalversagen.“ Der Umweltverband ist sich sicher, dass hier nur die Spitze eines Eisbergs auftaucht, dessen Volumen alle Vorstellungen von guter Verwaltung in den Eimer tritt. Die Klimakatastrophe wird auch im Odenwaldkreis gemacht.
 

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