Mitwirkungsrechte und Verwaltungspflichten
Das Baugesetzbuch gewährt Umweltverbänden das besondere Recht, die Belange des Naturschutzes bei Planungen der Kommunen zu vertreten. Der BUND-Odenwald kommt dieser Aufgabe seit den 1990-er Jahren ununterbrochen nach und stellt zu jeder Planung seine Einschätzungen zur Diskussion. Das jeweilige Parlament muss sich mit diesen Argumenten auseinandersetzen und dazu einen Beschluss fassen, der – so steht es im Gesetz – beim Inkrafttreten des Planes dem Absender mitgeteilt werden muss. Dies hat den Hintergrund, dass Umweltverbände danach ein Jahr Zeit haben, um vor Gericht eine nach ihrer Ansicht unzureichende Berücksichtigung des Naturschutzes prüfen zu lassen. Im vorliegenden Fall hat der BUND-Odenwald seine Stellungnahe zur Planung am 25.07.2019 vorgetragen, die Verwaltung der Stadt hat ihre Information zum Inkrafttreten des Planes am 1.02.2021 jedoch nicht versandt. Damit wurde eine mögliche Klage ausgetrickst.
Beispielhafte Ignoranz des ehrenamtlichen Naturschutzes
BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Bad Königs Bürgermiester gibt mit dem Verfahrensfehler zu erkennen, welchen Stellenwert der ehrenamtliche Naturschutz bei ihm genießt. Nach der ‚verschwundenen‘ BUND-Stellungnahme bei der Planung des Gewebegebietes ist dies ein weiteres Beispiel, wie wenig die gesetzliche Regelung der Bürgerbeteiligung im Odenwaldkreis gilt.“ Der Umweltverband hatte insbesondere die Anwendung des Planaufstellungsverfahrens kritisiert, das eine von CDU und SPD eingeführte gravierende Benachteiligung des Umweltschutzes zum Inhalt hat. Danach brauchte die Stadt für die geplante Zerstörung von Natur keinen Ausgleich zu schaffen. Außerdem trug der BUND vor, dass die Nachbarschaft zur Carl-Weyprecht-Schule für den Schallschutz der geplanten Wohngebäude berücksichtigt werden sollte.
Hinweis stößt auf taube Ohren
Nachdem der BUND Anfang Januar zufällig von den fertiggestellten Erschließungsstraßen im Plangebiet erfuhr, versandte er umgehend eine Rüge des Verfahrensfehlers an die Stadt und an die Kommunalaufsicht des Landkreises. Die Stadt antwortete nicht, das Landratsamt zog sich mit der Anmerkung ‚nicht zuständig‘ aus der Affäre.
Kein Einzelfall
Der Vorfall ist an sich von geringer Bedeutung, da der Umweltverband im Odenwaldkreis noch nie einen Planfehler vor Gericht getragen hat. Hoppe „Wir halten es nicht für angemessen, 10.000€ für ein Verwaltungsgerichtsverfahren auszugeben, nach dessen Abschluss die beklagte Kommune nur zur korrekten Anwendung der Gesetze verpflichtet wird. An der inhaltlichen Ignoranz, die dem Naturschutz in kommunalen Planungen zuteil wird, ändert ein solcher Erfolg nichts.“ Der Verband investiert die Mitgliedsbeiträge lieber in konkrete Maßnahmen zum Naturschutz. Der BUND hält ein Umdenken in den Parlamenten für erforderlich, die im Odenwaldkreis noch immer mehrheitlich durch das ‚weiter-wie-bisher‘ charakterisiert sind. Eine Diskussion, die die Position des Umwelt- und Naturschutzes als gemeinsame Aufgabe begreift und wertschätzt, ist leider nicht in Sicht. Solange zudem Verwaltungschefs – wie in Bad König aufgezeigt – eine abwertende Haltung gegenüber einem Umweltverband pflegen können, wird sich daran auch nichts ändern.