Symbolbild
(© Pixabay / Bela Geletneky)
PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE
Bauen in einer Bachaue?
Die historische Lage der Mühle am Bach ist heute mit Naturschutzproblemen konfrontiert, die eine gute Planung bearbeiten und lösen muss. Dabei müssen die rechtlichen Vorgaben gegenüber dem speziellen Veränderungswunsch austariert werden, um eine besondere Benachteiligung zu vermeiden. Diese ist nicht grenzenlos ausdehnbar, muss aber im ‚üblichen Rahmen‘ auch ertragen werden. Das grundlegende Faktum sind in diesem Fall die Ausweisung des Mergbachs und des Mühlgrabens als FFH-Gebiet sowie die Wiesenaue des Baches, die als Biotop durch das Naturschutzgesetz besonders geschützt ist. Beide Voraussetzungen dürfen durch eine Planung nicht grundlegend verändert werden. Mit der europäischen Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie hat Deutschland die Verpflichtung übernommen, 10% der Landesfläche für ein Netz von Naturschutzgebieten bereitzustellen, dessen Zustand nicht verschlechtert werden darf.
Spezielle Probleme
Die erhebliche Verschlechterung sieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Odenwald in zwei Faktoren: in der Aue soll eine 1.200m² große Halle gebaut werden, die über eine 500m² neue Straße erschlossen wird. Der Mühlgraben soll noch weiter überbaut werden. Die Gefährdung durch Hochwasser soll mit der Planung auf die Gemeinde übergehen, die ja damit die Gewähr übernimmt, dass es zu keinen Überflutungen kommen wird. In der Planung wird die Verschlechterung der Natur mit ca. 15.000€ pro Jahr ermittelt. Der Ausgleich dafür soll durch zwei Wiesenstücke erfolgen, die in Zukunft ‚ohne Pestizideinsatz‘ bewirtschaftet werden sollen.
Taschenspieler am Werk
Das Planungsbüro aus Marburg bedient sich hier eines üblichen Tricks, indem es auf dem Papier auf Dinge verzichtet, die ohnehin nicht üblich sind. Dieser ‚Verzicht‘ wird aber der Naturverschlechterung als bedeutender Erfolg gegenübergestellt. Der normale Landwirt kommt im Odenwald bei der Wiesenbewirtschaftung ohnehin völlig ohne Pflanzengifte aus, schließlich will er ja das Heu an seine Tiere verfüttern.
Die Planung ist bei den Ausgleichsmaßnahmen weltfremd, indem sie aus heute durch einen Bewirtschafter behandelten Flächen Teilstücke herausrechnet, die künftig anders – nämlich extensiv – bewirtschaftet werden sollen. Wer dies leisten soll und will, sagt die Planung nicht: ein ungedeckter Scheck auf die Zukunft.
Und das Parlament?
Die Gemeindevertretung von Reichelsheim steht vor einer schwierigen Entscheidung. Sie muss sich für eine klare Linie beim Natur- und Umweltschutz entscheiden. Dieselben Personen, die bei der Beratung des Flächennutzungsplanes für einen Verzicht auf Windradstandorte gestimmt haben (um die Natur zu schützen) sollen jetzt einer Privatperson erlauben, dieselbe Natur zu zerstören? Die Politikerinnen sind in Reichelsheim an derartig entgegengesetzte Abstimmungen gewöhnt. Sie haben ja vor Jahresfrist ein ähnliches – aber weitaus größeres Projekt – ebenfalls in
der Bachaue in Beerfurth abgesegnet. Die Entwicklung der Herrnmühle aber mit einer Übernahme der Hochwasserrisiken durch die Gemeinde auch finanziell zu fördern, ist aber eine andere neue Dimension.
Der BUND hält diese Position nicht für geeignet, unsere Umwelt an unsere Enkel in einem guten Zustand zu übergeben. Reichelsheim sollte eine klare Linie für die Natur anstreben.