BUND Kreisverband Odenwald

Planung für Freizeitradanlage ohne Berücksichtigung des Naturschutzes

02. Dezember 2021 | Naturschutz, Pressemitteilung

Der BUND für Umwelt und Naturschutz begrüßt die Absicht des Michelstädter Parlaments, für Kinder und Jugendliche eine Radanlage zu bauen. Leider werden die Entscheidungen hierüber ohne direkte Beteiligung der künftigen Nutzer der Anlage ausschließlich von Erwachsenen getroffen. Bedauerlicherweise wird zudem der Naturschutz – entgegen einem Votum des Bauausschusses vom Juni 21 – bei der Standortentscheidung übergangen.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Beschluss des Parlamentsausschusses wird ignoriert

Am 30.06. hatte die Stadtverwaltung 9 Flächen präsentiert, die für das Projekt in Frage kommen und gleich die bestplatzierte Fläche mit dem Verweis auf ‚topografische Probleme‘ aus dem Rennen genommen. Die am weitesten außerhalb liegende Fläche hatten die Parlamentarier damals ebenfalls abgelehnt, da hier Probleme für den Naturschutz zu erwarten seien. Die Verwaltung wurde beauftragt

‚Generell sind vor der Standortentscheidung, vor allem aber bei der Planung und Gestaltung der Anlage, die aktiven Jugendlichen mit einzubeziehen. Der Ausschuss nimmt die Standortauswahl zur Kenntnis und bittet, bei den einzelnen Standorten auch die Umweltverträglichkeit als Kriterium mit aufzunehmen. Außerdem ist die genaue Lage bei dem Standort Nr. 7 (Bahnhof) einzuzeichnen.‘

Die Ende Oktober verfasste Beschlussvorlage der Verwaltung schweigt sich zum ersten Teil des Auftrags aus. Zwei Vertreter der ‚Mümlingtalradler‘ hatten mit 4 offensichtlich nicht jugendlichen Mitarbeitern der Verwaltung nur das Gelände ‚Ponyhof‘ besichtigt und dazu eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgegeben. Das vom Bauausschuss favorisierte Gelände wurde nicht besichtigt. Die Umweltverträglichkeit der 8 möglichen Standorte wurde nicht nach den fachlichen Standards des Naturschutzes untersucht und auch nicht im Vergleich bewertet. Hier wären dann die Vorkommen geschützter Tiere und Pflanzen einzustellen gewesen, von denen es im Bereich ‚Ponyhof‘ bekanntlich einige gibt.

 

Business as usual

Die Vorgehensweise der Verwaltung und ihres neuen Leiters entspricht voll und ganz dem Verfahren 08-15. Umweltbelange scheinen erneut keine Rolle zu spielen, wenn es um eine Standortauswahl geht.
Die planungsrechtliche Unbedenklichkeit des Standorts ‚Ponyhof‘ erscheint fraglich. Dem BUND liegt eine Planzeichnung des Flächennutzungsplans der Stadt vor, die den gesamten Bereich als öffentliche Grünfläche ausweist. Es ist jedoch keine Signatur für eine Sportanlage im Bereich des CVJM-Heims dargestellt. Diese Festsetzungen finden sich nur im Bereich Schwimmbad und des westlich benachbarten Sportplatzes. Der Raumordnungsplan Südhessen weist das Tal als Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz und für besondere klimatische Funktionen aus. Siedlungstätigkeit soll hier aus Sicht der Regionalplanung nicht stattfinden – und eine Radsportanlage gehört eindeutig in diese Kategorie.
Der BUND wünscht sich im Interesse von Natur und jugendlichen Radbegeisterten einen zentral gelegenen Standort innerhalb der Siedlungsfläche.
 

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