BUND Kreisverband Odenwald

Michelstadts Stadtverordnete folgen ihrer Verwaltung in unsicheres Gelände

22. Juni 2021 | Pressemitteilung, Naturschutz

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND Odenwald) hatte vor der Sondersitzung der Michelstädter Stadtverordnetenversammlung am 21.06.21 seine Position zum Erhalt des Mammutbaums bekräftigt. BUND-Sprecher Harald Hoppe wies auf das ‚Versprechen‘ hin, das das Parlament durch seinen Beschluss 2019 gegeben hatte, den Baum zu erhalten.

Baum mit Baugrube

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Debatte benennt Kernfragen  

Bürgermeister Stephan Kelbert erläuterte in der Sitzung den Planungsprozess und führte sinngemäß aus: ‚Wir haben entschieden, das Bauvorhaben so weit nach Osten zu verschieben, damit auf der Westseite des Gebäudes eine möglichst große Freifläche entstehen kann.‘ Damit ist die Frage nach den Verursachern der heutigen Situation klar beantwortet: die Stadtverwaltung hat selbst das Heranbauen an den Mammutbaum in die Wege geleitet. Der im Bebauungsplan ausdrücklich enthaltene Schutz des Baumes wurde nach Einschätzung des BUND planmäßig untergraben. 

 

 

Beschlussvorlage  

Die Verwaltung legte den Stadtverordneten eine Beschlussvorlage vor, die letztlich von allen Fraktionen aber gegen die Stimmen der Fraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN angenommen wurde. Die Stadtverordneten beschlossen darin, den Mammutbaum fällen zu lassen. Als Gründe wurden allgemeine Aussagen zu Standorteignung, Fremdheit des Baumes, Wert für das Stadtbild in den Redebeiträgen angeführt, die jedoch in der Beschlussvorlage keinerlei fachlichen Hintergrund haben. Die Vorlage wurde von der Verwaltung selbst erarbeitet, ob sich hier fachliche oder gutachterliche Argumente wiederfinden, blieb völlig offen. Bürgermeister Kelbert versicherte, eine für den Kindergarten besser geeignete Bepflanzung des Freigeländes bauen zu lassen und versuchte damit, den Verlust des Mammutbaums zu relativieren.

 

Rückendeckung im Hintergrund 

Die SPD-Fraktion verwies auf eigene Fachkenntnis (ein früheres Mitglied soll in der Unteren Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises wirken). Es kann daraus geschlossen werden, dass hinter der Bühne das Vorgehen auf etwaige aufsichtliche Konsequenzen bereits abgeklopft wurde. Das von GRÜNEN-Sprecher Dr. Jonas Schönefeld benannte Risiko, in einem Rechtsstreit hier auf unsicherem Terrain zu sein, verhallte ohne Resonanz.

 
Wie geht es weiter? 

Der gefasste Beschluss ist nach Einschätzung des BUND nicht mit dem Planungsrecht des Baugesetzbuches (BauGB) vereinbar. Dieses sieht Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans vor, jedoch nicht, dass eine planende Kommune per einfachem Votum ihrer Gremien sich selbst von einmal getroffenen Festsetzungen befreien könnte. Das Votum der Stadtverordneten vom 21.06.21 ist damit zwar eine grundsätzliche Ansage, die das Fällen des Baumes vorbereitet – aber der rechtlich einwandfreie Weg dahin dürfte noch einige Überraschungen bergen.

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