Mangelhafte Information der Öffentlichkeit ist im Odenwaldkreis verbreitet

26. November 2020 | Pressemitteilung, Nachhaltigkeit, Klimawandel

Seit 2006 schreibt das Umweltinformationsgesetz vor, dass Gemeinden ihre Planungen im Internet veröffentlichen müssen. 14 Jahre später ist das noch lange kein Standard im Odenwaldkreis.

Bauleitplanungsportal – weiße Gemeinden liefern nicht alle Informationen

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Wozu Bürgerbeteiligung?

Als Teil von Sonntagsreden in der Politik taucht immer wieder die Klage über die mangelnde Beteiligung von Bürgerinnen auf. Zu wenig nimmt die Bevölkerung Anteil an dem, was in den Kommunen auf der Planungsebene passiert. Dieses Desinteresse öffnet Tür und Tor für die Verfolgung von Privatinteressen – oft auf Kosten von Gütern der Allgemeinheit. Im Odenwaldkreis werden zum Beispiel die meisten Bebauungspläne dann angefangen, wenn einzelne Interessenten ihr Vorhaben einer Parlamentsmehrheit schmackhaft machen können. In der Regel stehen diese Interessen dann unangefochten im Raum, Gegenargumente – z. B. von Seiten der Umweltverbände – werden dann regelmäßig nicht zur Kenntnis genommen oder abgewiesen.

Information als Voraussetzung

Als Folge der EU-Verträge wurde in Deutschland 2005/2006 das Umweltinformationsgesetz eingeführt, auf das sich jede Person berufen kann, wenn sie Informationen über umweltrelevante Entscheidungen der Behörden haben möchte. Das Gesetz verpflichtet zudem die Behörden, alle Informationen über ihre umweltrelevanten Planungen – dazu zählen vor allem die Bebauungspläne – von sich aus und nicht erst auf Nachfrage bekannt zu machen. Die Aufgabenstellung ist also klar – der Vollzug lässt – wieder einmal – auf sich warten.

5:7 im Odenwaldkreis

Die zentrale Sammlung von Planungen ist im Landesplanungsportal der hessischen Landesregierung zu finden. Hier findet frau für den Odenwaldkreis die erstaunliche Nachricht, 5 Gemeinden liefern nicht alle Informationen, 7 Gemeinden tun dies.
Selbst die positiv gelisteten Kommunen haben noch Verbesserungsbedarf. In Höchst i. Odw. wird keine Unterscheidung zwischen Plänen in der Aufstellung und rechtskräftigen Plänen gemacht. Der Suchende darf sich durch 4 Seiten Plantitel bewegen, so er den Namen des interessierenden Planes kennt.
Die Stadt Erbach verweist auf das Bürger-GIS (Geodätisches Informations System) des Odenwaldkreises, das aber beispielsweise die Ausgleichsflächen der Bebauungspläne nicht gesondert darstellt.
Reichelsheim hält seine Planungen zuweilen ganz zurück und reagiert erst auf Aufforderung. Die Kommunen sind also weit entfernt davon, ihre Bürgerinnen adäquat über umweltrelevante Entscheidungen zu informieren.

Warum der Aufwand?

Da aber nur informierte Bürger sich qualifiziert äußern können, kommt diesem eher formal anmutenden Sachverhalt eine wichtige Rolle in der gelebten Demokratie zu. Wenn die Behörden schon die gesetzlich garantierte Information über ihr Umweltverhalten erschweren, darf man von der Realisierung der in diesen Informationen enthaltenen Aktivitäten nur wenig erwarten.
Die Praxis bestätigt diese Vermutung. Der Vollzug von Versprechungen aus Bebauungsplänen steht bei den meisten Kommunen an letzter Stelle ihrer Agenda.
Die globale Klimakatastrophe wird damit auch im Odenwald Schritt für Schritt weiter vorangetrieben.

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