BUND Kreisverband Odenwald

Lützelbach nutzt weiter den naturschutzfeindlichen Weg bei der Baugebietsausweisung

14. November 2022

Die Gemeinde Lützelbach ist seit 2019 im Odenwaldkreis Vorreiterin bei der Ausweisung von Baugebieten mit Hilfe des von Umweltverbänden als ‚naturschutzfeindlich‘ bewerteten Aufstellungsverfahrens nach §13b Baugesetzbuch (BauGB).

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

PDF Version

Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, die Inanspruchnahme von Natur ohne den sonst erforderlichen Ausgleich in Form von Reparaturmaßnahmen durchzusetzen. Das Bundesgesetz war 2018 um diese Möglichkeit ergänzt worden, um in Ballungsgebieten leichter bezahlbares Bauland für verdichtete Mehrfamilienhausbebauung bereitstellen zu können. Die politischen Parteien stellten damit den Naturschutz als ‚Preistreiber‘ der Baukosten in Ballungsraum an den Pranger, ohne dafür einen Beleg geliefert zu haben.

Tatsächlich weisen etwa zwei Drittel aller Bebauungspläne, die dieses Instrument angewendet haben, Baugrundstücke für die aufgelockerte Einfamilienhaus-Bebauung aus. Auch der neue Plan in Lützelbach fällt in diese Kategorie.

 

Landwirtschaft und Baugebiet 

Der BUND Odenwald bewertet das Vorgehen der Verwaltung, die ja dieses Verfahren vorschlägt, als unzumutbar. Der gedankliche Ansatz des normalen Planverfahrens geht dahin, mit einer buchhalterischen Methode die Zerstörung natürlicher Lebensräume irgendwie ausgleichen zu können. Man opfert eine landwirtschaftliche Fläche, um dort Häser zu bauen und versucht an anderer Stelle, eine Aufwertung von Flächen zu schaffen. Die Landwirtschaft bezeichnet zu Recht diese Konstruktion als falsch, denn ihre Flächen werden in jedem Fall kleiner: durch das Baugebiet und durch die Ausgleichsmaßnahme. Zukunftsfähig ist das nur wenige Jahrzehnte, bis die gesamte Landschaft verbaut ist. Lebensmittel stellen ja Industrie- und Handelsbetriebe bereit – Landwirtschaft kommt in diesem System nicht vor.

 

Umweltschutz und Baugebiet

Die Klimaveränderung infolge menschlicher Aktivitäten macht auch im Odenwald ein Überdenken bisheriger Verhaltensweisen erforderlich. Der BUND hält es nicht für angemessen, die sich verschärfenden Probleme – CO2-Freisetzung und Temperaturanstieg – durch Ignorieren zu bearbeiten. Neue Baugebiete entfalten die erstgenannte Wirkung in den ersten Jahren – bevor die ersten neuen Gebäude bezogen werden durch die Produktion der Baustoffe. Die zweite Wirkung stellt sich dann mit zeitlicher Verzögerung von Jahrzehnten ebenfalls ein. Die Unaufhaltsamkeit dieser globalen Prozesse – sind sie erst einmal in Gang gesetzt – dürfte auch im Odenwaldkreis bekannt geworden sein. Daher ist es notwendig, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, gegen die Umweltzerstörung zu wirken. Dazu gehören neben den bekannten Energiefragen die Anwendung gezielter Flächenstrategien, z.B. in Form der Bestimmung von verdichteten Bauweisen oder von Maximalgrößen für Baugrundstücke oder die Mindestzahl von Wohneinheiten pro Gebäude.

 

Zukunftsfähiges Bauen

Leider sind diese dringenden Fragen im Bebauungsplan ‚Nördlich der Angelhofstraße‘ in Seckmauern nur rudimentär angegangen worden. Man muss als Umweltschützer schon ‚dankbar‘ sein, wenn für neue Gebäude eine Photovoltaik-Anlage im Plan gefordert wird, wobei dadurch die Realisierung noch lange nicht gesichert ist. Der freiwillige Boykott des Naturschutzausgleichs durch die Gemeinde wiegt deutlich schwerer, als ein technisches Feigenblatt.

Zur Übersicht