Läuft der Windradbau wieder an?
PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE
Was ändert sich?
Auf fast 50 eng beschriebenen Seiten gibt das Ministerium die Richtung vor, welche Prüfungen künftig bei der Standortauswahl für Windräder erforderlich sind und welche Kriterien dabei anzuwenden sind. Die erwartete Reaktion der Regierung auf die Behinderung des Windkraftausbaus findet sich in der Definition des ‚öffentlichen Interesses‘, das Landtag und Bundestag durch ihre Beschlüsse zur Energieversorgung eindeutig kundgetan haben. Dass viele Parlamentarierinnen dies in ihren Wahlkreisen nur unter vorgehaltener Hand zugeben, ist ein anderes Kapitel. Die größten Behinderungen für Windräder ergaben sich in den letzten Jahren aus der Frage, ob auch ein einzelner Schwarzstorch durch seine gelegentlichen Flüge am geplanten Standort dieses verhindern kann. Windkraftgegnerinnen haben in detaillierten Dokumentationen solche Fragen erfolgreich aufgeworfen und durch Klagen untermauert. Der neue Erlass gibt jetzt klare Antworten und damit gerichtsverwertbare Argumente vor. So werden die Abstände zwischen Großvogelhorsten und Windrad neu (und kleiner) gefasst. Damit werden Beobachtungen der Fachweltmehrheit anerkannt, die über die Gefährdung z.B. des Rotmilans oder des Schwarzstorches durch ein Windrad anders urteilt, als mancher Einzelspezialist.
Wer sollte das zur Kenntnis nehmen?
Der Landrat des Odenwaldkreises – Frank Matiaske – wird mit dem neuen Erlass vor unvorsichtigen und gewagten Entscheidungen wie im Sommer 2020 klar gewarnt. Er hatte bekanntlich die Windräder im Michelstädter Felgenwald stilllegen lassen, weil sich dort ein Schwarzstorch bedenklich genähert hatte. Für derartige Situationen gibt es nun klare Definitionen von Abständen und der erforderlichen Zahl der Beobachtungen. Das Ministerium schützt den Landrat also nachträglich vor künftigen Fehlentscheidungen auf Kosten der Staatskasse.
Die Odenwälder Ortsparlamente sollten sich mit dem Erlass ebenfalls auseinandersetzen um zu lernen, welche Detailarbeit in der fachlichen Einschätzung einer Gefährdung für die Natur steckt. Die Entscheidungen für oder gegen Windkraft können also künftig nicht mehr mit dem einfachen Wegwischen von unbeliebten Fachinformationen unterlegt werden. Statt dessen sollte man und frau die von den Planern vorgelegten Untersuchungen genau lesen und mit den Anforderungen des Erlasses vergleichen.
Auswirkungen für die nahe Zukunft
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) tritt – seit Jahrzehnten – dafür ein, die Energiefrage zuerst mit einer Strategie zur Halbierung des Energieverbrauchs zu beantworten. Dieser ging seit 2003 um 5% zurück. Gewerbe und Industrie haben in den letzten 15 Jahren noch keine beachtlichen Einsparungen erzielt. Bei annähernd gleichem Verbrauch ging nur der Öleinsatz auf 1/4 zurück. Kohle und Gas wurden zu 15% weniger verbrannt. Andere Energieträger erreichten 8% der Gesamtenergie. Der Energieverbrauch der Privathaushalte reduzierte sich im selben Zeitraum um 20% -es ist also noch ein weiter Weg bis zum Einsparziel von 50%.
Wie weiter mit dem Windradausbau?
Der neue Erlass aus dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium löst leider die grundlegende klimapolitische Frage nicht. Alle Szenarien gehen von unvermindertem bzw. steigendem Energieverbrauch in den nächsten Jahrzehnten aus. Selbst wenn nunmehr die Bremswirkung eines instrumentalisierten Naturschutzes beim Windradbau gelockert ist, ist eine klimaschützende Strategie der Politik nicht in Sicht. Vor 30 Jahren wurden in Kalifornien Verbraucher für weniger Stromverbrauch als im Vorjahr durch Prämien belohnt. Derartige Ideen zu fördern ist eine aktuelle Aufgabe, für die der BUND eintritt.
Wer macht‘s?