Planfeststellungsverfahren
Am 02.01.2020 unterrichtete das Hessischen Verkehrsministerium (Az. VI 1a-E-k-04-02#2.165) zumindestens die Umweltverbände – und auch die untere Naturschutzbehörde – von der Absicht, die bisher (ca. 2015) vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen für das Bauvorhaben nach Büdingen auszulagern. Dort sollten sogenannte Ökopunkte als Ausgleich für das Odenwälder Projekt verrechnet werden.
Der BUND hat zu diesem Zeitpunkt nur die naturschutzfachlich fragwürdige Methodik kritisiert und sich für einen ortsnahen Ausgleich am Mossaubach in der Nähe der Kläranlage der Gemeinde ausgesprochen. Gleichzeitig organisierte der Umweltverband die erste Demonstration vor Ort. Der Naturschutzbeirat des Odenwaldkreises wurde im Februar 2020 über das plötzlich neu anlaufende Planfeststellungsverfahren informiert – die Naturschutzbehörde vertrat denselben Standpunkt zu den Ausgleichsmaßnahmen wie der BUND.
Minister unterschreibt am 03.04.2020
Erstaunlich kurze 8 Wochen später unterschrieb Verkehrsminister Tarek Al-Wazir den Planfeststellungsbeschluss, der das Verfahren mit der Baugenehmigung abschließt. Die Kreisbehörden wurden davon in Kenntnis gesetzt. Vom 24.06. bis zum 07.07.2020 wurde der Ministerbeschluss im Rathaus Mossautal zur Einsicht und zur Stellungnahme ausgelegt – auch hiervon haben die beteiligten Behörden Kenntnis gehabt. Der BUND hat am 24.06.2020 seinen Widerspruch gegen den Bescheid vorgetragen und die Gesamtsituation der langen Verfahrensdauer und der geänderten Voraussetzungen erläutert. Die Verkehrsbehörde des Kreises wurde darüber informiert. Am 14.07.2020 erhielt schließlich der BUND die Zurückweisung seines Einspruchs vom Verkehrsministerium.
Was kann eine Kreisbehörde ausrichten?
Der BUND kommt zu der Einschätzung, dass außer der Naturschutzbehörde keine weitere Fachbehörde des Kreises jemals kritische Äußerungen zum Straßenbauprojekt vorgetragen hat. Das Gesetz verbietet es gleichzeitig dieser Behörde, grundlegende Fragen nach der Sinnhaftigkeit eines Vorhabens zu stellen. Dies hätte allein im Aufgabenbereich der Verkehrsbehörde des Odenwaldkreises gelegen, die sich aber auf die Frage nach der Verkehrssicherheit während der Bauphase beschränkt hat.
Die Gemeinde Mossautal schließlich hat sich gegenüber der mächtigen Institution Hessen-mobil – informellen Quellen zufolge - nicht getraut, dem Bauwunsch zu widersprechen. Man befürchtete, die gute Zusammenarbeit mit den Straßenbauern bei anderer Gelegenheit zu verlieren.
Fazit
Die in den Leserbriefen der Presse widergespiegelte Meinung der Bevölkerung deutet auf ein grundlegendes Unverständnis und die Ablehnung der behördlichen Vorgehensweise hin. Niemand – außer einer gut besoldeten und reichlich finanzierten Straßenbaubehörde – sieht heute die Notwendigkeit der Baumaßnahme in Hüttenthal ein. Selbst vom Automobil abhängige Nutzerinnen der Straße sind über das Verhältnis von Kosten und Nutzen entsetzt.
Die lange besprochene Verkehrswende ist leider immer noch nicht Realität – die Wählerschaft sollte diesen Aspekt bei den nächsten Wahlen nicht vergessen. Der Odenwaldkreis braucht Mitarbeiterinnen in Behörden, die eine fachliche Meinung engagiert vertreten und eine Leitung, die diese Einstellung fördert. Die Devise ‚dafür sind wir nicht zuständig‘ hat zum jetzt aufgebrochenen Skandal geführt. Diesen Ablauf zu unterbrechen wäre eine lohnenswerte Aufgabe der künftigen Landrätin des Odenwaldkreises.