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Planungsgeschichte
Die konkreten Planungsvorbereitungen reichen ins Jahr 2018 zurück. Damals hatte das Büro für Landschaftsplanung Heuer&Döring aus Brensbach in seinem Gutachten festgehalten:
‚...der Mammutbaum und der ältere Spitz-Ahorn sind von der Planung nicht direkt betroffen, sie sollen erhalten bleiben.‘
Der BUND hatte auf den Baum ebenfalls hingewiesen und einen handfesten Schutz gefordert, der durch eine gesonderte Vereinbarung mit der unteren Naturschutzbehörde eingerichtet werden sollte. Diese hätte dann über Naturschutz im Zusammenhang mit dem Neubau wachen sollen. Die Stadtverordneten entschieden jedoch
‚Es wird beschlossen, der Anregung die Umsetzung der im B-Plan enthaltenen Maßnahmen … durch einen Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde abzusichern, nicht stattzugeben, da die Stadt Michelstadt selbst Bauträger sein wird und die Umsetzung dadurch gesichert ist.‘
Programmierte Katastrophe
Der Bebauungsplan setzte – das ist übliche Praxis – die überbaubare Fläche für den Kindergarten extensiv fest. Zum Mammutbaum wurde nur ein Abstand von 3m zum Mittelpunkt des Stammes eingezeichnet. Da nach der hessischen Bauordnung Unterschreitungen dieses Abstandes von bis zu 1,5m ohne Konsequenzen sind, war damit ein Bauen bis unmittelbar an den Baumstamm programmiert. Das Einrichten von Baugruben war damit noch nicht einmal berücksichtigt. Diese schädigen Bäume ja ebenso, wie das neue Gebäude.
Die Stadt hatte mit ihren Entscheidungen also den ursprünglich in der Planung artikulierten Schutz des Baumes konterkariert. Offensichtlich fehlte den Planern des Bauwerks die Information, dass der Mammutbaum zu erhalten sei.
Baustopp
Der BUND Odenwald fordert einen sofortigen Stopp der Ausschachtungsarbeiten am Mammutbaum. Dieser bildet seine Wurzeln in einem Bereich von 5 bis 10 m um den Baumstamm oberflächennah aus. Eine Durchtrennung dieses Wurzelbereichs führt unweigerlich zur schweren Störung der Standfestigkeit des Baums und damit zu seinem Ende.