Im Ortsbeirat wurde über die Flächenbereitstellung durch Landwirte berichtet. Die Stadt hinkt - wieder einmal – den Interessen Einzelner hinterher und will Werte der Gemeinschaft unnötig und ohne Not preisgeben. Die Regionalversammlung wird am 25.05.2025 über den Antrag der Stadt entscheiden – eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen.
Planung nach den Wünschen Einzelner
Es ist bekannt, dass die Anlagenbetreiber Pachtbeträge in zehnfacher Höhe üblicher Pachten zahlen. Damit wird Landwirtschaft zunehmend uninteressant – immer mehr Höfe geraten so in ökonomische Probleme, weil sie bei derart überzogenen Pachtbeträgen nicht konkurrieren können. Das Interesse der Gesellschaft nach regenerativ erzeugter Energie wird auf diese Weise auf dem Rücken der Landwirtschaft ausgetragen, statt die Regeln für die Flächenkonkurrenz zu diskutieren und mit dem Grundbedürfnis ‚Lebensmittelversorgung‘ abzustimmen.
Der Kreistag des Odenwaldkreises hat sich dieser Regelungsnotwendigkeit seit Jahren verschlossen. Als vor 10 bis 15 Jahren die emotional geführte Diskussion um Windräder die Meinungen beherrschte waren die Politiker und Politikerinnen des Kreistages nicht bereit, konsequent die Wege zur Energiewende durchzudenken und praktikabel zu gestalten. Das Klimaschutzkonzept des Kreises aus dem Jahr 2013 legte sich lediglich auf die Ablehnung weiterer Windräder und auf die Photovoltaik als künftige Energiebereitstellung fest. Wie sich das auf die zur Verfügung zu stellenden Flächen auswirken würde, hatte den Kreistag nicht interessiert. Damals wurden für Erbach gerade 1ha PV-Anlagenfläche entlang der Bahnstrecke genannt sowie 35ha im kreiseigenen Gelände am Hainhaus. Ersteres wurde nie die zweite Fläche nur zu einem Bruchteil realisiert. Zudem verweigerte der Kreis bei der lokalen PV-Anlagenplanung 2023 in Lützelbach die Kooperation auf dieser eigens zu diesem Zweck bereitgestellten Fläche. Der BUND Odenwald hatte vor Jahren einen Flächenbedarf von über 700ha im Kreis ermittelt und eine Flächenstrategie angemahnt – vergeblich. Jetzt wird nach den Wünschen der Landeigentümer gebaut, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Regionalplan soll ausgesetzt werden
Der aktuelle Antrag der Stadt Erbach zielt darauf ab, die im Regionalplan festgeschriebene Vorrangfunktion für Landwirtschaft für die Flächen der PV-Planung zu beseitigen. Das Zielabweichungsverfahren wird bei der Regionalversammlung verhandelt, um auf einfachem Verwaltungsweg die städtische Flächenplanung an die Vorgaben der Regionalplanung anzupassen. Dabei ignoriert die Stadt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (RdNrn. 29 & 39), das dieses Verfahren nur dann für rechtens erklärt, wenn die sogenannten ‚Grundzüge der Planung‘ durch die Änderung nicht berührt werden. Das Gericht sah dies dann als gegeben an, wenn‚ wesentliche Umweltauswirkungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können‘. Dies ist jedoch nach Auffassung des BUND in Haisterbach der Fall, wenn die landwirtschaftliche Nutzung bester Ackerböden im Kreisgebiet für die Technikinstallation geopfert wird. Es ist für die Umweltfolgen grundsätzlich anders zu beurteilen, wenn in der Landschaft mehrere Gebäude mit Batteriespeichern platziert werden, statt der üblichen Ackerpflanzen. Der Regionalplan hat als eines seiner zentralen Ziele die Bereithaltung der landwirtschaftlichen Flächen zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln formuliert. Die Umnutzung für die Stromproduktion stellt diesen Grundsatz in Frage und muss daher in einem Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit verhandelt werden. Der BUND Odenwald fordert, eine Strategie zur Energieversorgung zu entwickeln, die diesen Namen auch verdient und die insbesondere das Kernproblem der Flächenbereitstellung systematisch und formal korrekt angeht. Das Offenlassen dieser Frage führt nach Einschätzung des Umweltverbandes nicht zu einer akzeptablen Flächennutzungsplanung auf Gemeindeebene.