BUND Kreisverband Odenwald

BUND stellt fortdauernde Verweigerung der Informationspflicht durch Kommunen fest

28. Januar 2021

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der fortgesetzten Praxis der Odenwaldkommunen, die Öffentlichkeit nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu informieren, einen schweren Verstoß gegen Amtspflichten. Seit 2006 sind die Gemeindeverwaltungen verpflichtet, die im Rahmen von Bebauungsplänen ausgewiesenen Grundstücke für Maßnahmen des Naturschutzes im Internet zu veröffentlichen.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Landrat setzte 2019 eine Frist

Der Landrat des Odenwaldkreises – Frank Matiaske – setzte angesichts des unhaltbaren Zustands den Kommunen eine Frist bis zum 15.12.2019. Bis dahin sollten die Gemeindeverwaltungen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Ausgleichsflächen ihrer Bebauungspläne auf der Datenbank ‚natureg‘ eintragen. Diese Anweisung ist offensichtlich und für jede Person nachvollziehbar, nicht von allen Kommunen befolgt worden.

 

BUND schaut nach

In diesen Tagen – also mehr als ein Jahr nach der vom Landrat gesetzten Frist – findet der BUND Odenwald in der Stadt Erbach keine einzige eingetragene Ausgleichsfläche der Stadt. Die Internetseite naturreg zeigt unter der Rubrik ‚Kompensationsflächen‘ 102 Projekte auf Erbacher Gemarkung. Keines dieser Projekte weist die Stadt als Verursacherin oder Auftraggeberin aus, vielmehr wurden alle Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises angeordnet. Dies erfolgt in der Regel bei Bauvorhaben, die mit einem Eingriff in die Natur verbunden sind. Die jeweilige Bauherrschaft muss die Maßnahme durchführen.

Der BUND fand keine einzige Ausgleichsfläche, die in einem Bebauungsplan festgesetzt wurde. So fehlt beispielsweise die um das Gewerbegebiet Gräsig festgesetzte Fläche für eine Heckenpflanzung (Im Bild aus 2018 auf 6m Breite rechts vom Weg).

 

Naturschutz wird konsequent ignoriert

Die Erfolgsbilanz der auf Behördenpapier in amtlichen Bescheiden angeordneten Maßnahmen stellt sich allein in Erbach kläglich dar. Bei einem Vergleich der Flächen mit der Luftbild-Sammlung des Landes - geoportal.hessen.de -  mit Stand vom 28.06.2019 zeigen nur ein Viertel der Maßnahmenflächen, dass Pflanzungen durchgeführt worden sind. Bei 40% der Flächen ist erkennbar, dass keinerlei Pflanzungen auf den Grundstücken durchgeführt wurden. Bei 35% der Maßnahmen ist ein eindeutig negativer Befund aus den Luftbildern nicht zu schließen – hier muss vor Ort nachgeschaut werden. Auch von der Heckenpflanzung im Gewerbegebiet Gräsig, die von der Stadt seit 2015 durchzuführen war, fand der BUND auf den Luftbildern keine Spur.

 

Konsequenzen erforderlich

BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Die gutgemeinte Fristsetzung des Landrats entpuppt sich als Schlag ins Wasser. Offensichtlich hat auch die Kommunalaufsicht versagt, die Einhaltung des Hessischen Umwelt-Informations-Gesetzes im Odenwald nach 16 Jahren herbeizuführen.“ Wenn die Kreisstadt sich dieser Informationspflicht ohne Konsequenzen entziehen kann, ist dies ein Beispiel für die Demontage von Demokratie auf einem hohen Niveau. Das Informationsrecht wurde schließlich im Bundestag und im Hessischen Landtag mehrheitlich beschlossen. Die Stadt ignoriert seit Februar 2018 entsprechende Dokumentationen des Umweltverbands.(z.B.: hier ) Bürgermeister Dr. Traub sah nach seiner Wahl 2019 keinen Bedarf für ein Gespräch mit dem BUND.

Das gefundene Realisierungsdefizit trifft auch die Kreisverwaltung als Verantwortliche. Die 100 behördlichen Anordnungen zum Schutz und zur Reparatur der Natur in Erbach werden offenbar nicht kontrolliert. Die 25% an Projekten, die augenscheinlich durchgeführt wurden, haben dies der positiven Einstellung der jeweiligen Akteure zu verdanken. Eine behördliche Kontrolle und Durchsetzung der angeordneten Maßnahmen erfolgt immer noch nicht. Angesichts der Personalausstattung der Unteren Naturschutzbehörde ist dies zwar nachvollziehbar, aber nicht entschuldbar. Der Landrat sollte seine Pflichten bei der Erfüllung landesrechtlicher Aufgaben besser einschätzen und für eine angemessene Personalausstattung sorgen.

Die Parteien im Kreistag sind aufgerufen, diesem Odenwald-Skandal endlich ein Ende zu setzen. Leider haben politische Mehrheiten der vergangenen 20 Jahre eine bessere Ausstattung der Naturschutzbehörde verhindert.

Zu wessen Gunsten?

 

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