BUND Kreisverband Odenwald

BUND-Anfrage wird ignoriert

11. März 2022 | Pressemitteilung

Der BUND-Odenwald hatte im September 2021 die Verwaltung der Gemeinde Höchst i. Odw. auf die – im Odenwaldkreis verbreitete – Praxis von Landwirten aufmerksam gemacht, die öffentliche Wege in ihre Bewirtschaftung einbeziehen.

Vom Aufnahmestandort verläuft eine Wegeparzelle durch den linken Baum zum Weg im Talgrund vor den landwirtschaftlichen Gebäuden.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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So werden die Grundstücksgrenzen zwischen den Grundstücken infolge der Bewirtschaftung durch nur noch einen Landwirt nicht mehr beachtet. Dies ist bei der Grünlandnutzung relativ unproblematisch. Kritisch sieht der Umweltverband dies jedoch, wenn Wege nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sondern im schlimmsten Fall beackert werden. Einen solchen Fall stellte der BUND vor.

 

Gespräche mit Landwirten helfen

Ausgangspunkt war eine Resolution des Naturschutzbeirats des Odenwaldkreises, die alle Kommunen aufforderte, sich mit diesem Thema zu befassen. Die Nutzung von Wegen durch die Landwirtschaft ist ein Eingriff, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Er gefährdet die ohnehin arg strapazierte Pflanzen- und Tierwelt, indem die letzten Reste ‚natürlichen‘ Bewuchses in der Landschaft beseitigt werden. Der BUND hatte bereits 2020 in Michelstadt erfolgreich in Gesprächen mit betroffenen Landwirten dieses Problem behandelt. Die Landwirte waren durchweg bereit, mit der Verwaltung ein Einvernehmen über naturschützende Maßnahmen auf gepachteten städtischen Flächen zu erzielen.

Es ging also beim Höchster Beispiel nicht um eine Konfrontation mit der Landwirtschaft, sondern um die Herstellung rechtmäßiger Nutzungen und die Respektierung des öffentlichen Eigentums. 

 

Verwaltung zeigt sich uninformiert

Die beispielhafte Wegeparzelle in Hetschbach wird seit Jahren gepflügt und bestellt – sie steht der Allgemeinheit nicht als Weg zur Verfügung. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Pflicht der Verwaltung, den sogenannten Allgemeingebrauch von Wegen zu sichern. In einem parallelen Fall hatte die Verwaltung behauptet, die Fläche sei kein Weg, obwohl die amtliche Datenbank natureg genau dies aussagt. Nach einem Vierteljahr Schweigen aus dem Rathaus stellte der BUND Anfang Januar dann eine Anfrage nach dem hessischen Umwelt-Informations-Gesetz. Dieses verpflichtet die Verwaltung, innerhalb von spätestens 8 Wochen Fragen nach Umweltinformationen zu beantworten. Die Anfrage blieb jedoch 8 Wochen unbeantwortet – ein klarer Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung.

 

Wer ist verantwortlich?

Bürgermeister Horst Bitsch kann sich auf ‚Nichtwissen‘ berufen. Schließlich ist er nicht der zuständige Sachbearbeiter – aber dessen Vorgesetzter. Bitsch verfolgt als Leiter der örtlichen Ordnungsbehörde seit Jahren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch die Ahndung z.B. mittels Installation von Radarmessanlagen oder durch persönliche Zeugenschaft. Er sollte bei Ordnungswidrigkeiten seiner eigenen Behörde nicht wegschauen. Die Verweigerung einer per Gesetz garantierten Information wäre ein guter Grund, über Konsequenzen seitens einer Dienstaufsicht nachzudenken. Aber davor hat die Politik schon einen probaten Riegel geschoben: §135 der hessischen Gemeindeordnung besagt: ‚Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden.‘ - und ein Heranziehen zur Verantwortung lähmt doch wohl jede Entschlusskraft.

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