Teil der Agrarförderung
Die Maßnahme ist ein gutes Beispiel der geltenden Agrarförderung, die für derartige Maßnahmen besondere Mittel bereitstellt. Damit wird versucht, die modernen Bewirtschaftungsmethoden an die Erfordernisse der Natur anzupassen. Bekanntlich sind deutschlandweit die Insektenarten auf dem Rückgang und auch die Artenzahlen der wildlebenden Pflanzen gehen massiv zurück.
Ausbaufähige Maßnahme
Der BUND wünscht sich einen Ausbau derartiger Maßnahmen zum Vorteil von Pflanzen und Tieren. Die Blühstreifen nehmen etwa 3% der betroffenen Ackerfläche ein, bezogen auf die gesamte bewirtschaftete Ackerfläche im Ortsteil sind es etwa 1%. Für den Odenwaldkreis mit seinem hohen Anteil an Grünlandflächen wären weitere gute Beispiele für naturverträglicheres Wirtschaften dringend geboten. Dies gilt um so mehr, als es sich bei den Blühstreifen um einjährige Maßnahmen handelt. Diese sollten jedoch in den Folgejahren wiederholt werden.
Veränderungen in der Wirtschaftsweise
Wo vor 60 Jahren in Hetschbach noch 5 Nebenerwerbsbetriebe und ein Vollerwerbsbetrieb kleinräumig Landwirtschaft betrieben, sind heute nur noch ein Vollerwerbsbetrieb und zwei als Hobbybetriebe tätig – letztere nur im Grünland. Früher dauerte die Heuernte bis zu zwei Wochen und wurde zweimal im Jahr durchgeführt. Heute dauert dieselbe Arbeit zwei Tage und die Wiesen werden bis zu vier mal gemäht - für Heu und Silage. Da eine Entwicklung zurück nicht wahrscheinlich ist, muss die jetzt in Hetschbach anzusehende blühende Landwirtschaft weiter ausgebaut werden. Der BUND wünscht sich mehr solcher Streifen für Insekten und weitere Anreize für Landwirte, die Grünlandnutzung wieder auf eine zweimalige Mahd zurückzufahren. Der Umweltverband bewirtschaftet in Hetschbach selbst eine 2 ha große Streuobstwiese, muss davon aber nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten.