PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE
Allen Büros gemeinsam ist es, ein zügiges Aufstellungsverfahren ohne grundsätzlich Abstriche an der von den Verwaltungsspitzen (sprich Bürgermeistern) vorgegebenen Zielen zu liefern. Dafür erscheinen die Honorare in der Größenordnung von mehreren Tausend bis zu Hunderttausend Euro gut angelegt.
Keine Kontrolle
Die Landes- und Bundespolitik hat in den vergangenen drei Dekaden die vorher vorhandene Kontrollfunktion der Regierungspräsidien beseitigt, sodass heute die Kommune ungeprüft und folgenlos gesetzliche Regelungen frei interpretieren und beliebige Planinhalte beschließen kann. Wer damit nicht einverstanden ist, wird auf den Rechtsweg verweisen, der zu einem Eintrittspreis von etwa 20.000€ jedermann und jederfrau selbstverständlich offensteht. Ein schönes Beispiel verantwortungsfreier Planung lieferte die Stadt Breuberg, die im Dezember 2024 auf ein Beteiligungsverfahren des Jahres 2023 antwortete und die Stellungnahme des BUND im Wesentlichen durch Zurückweisung abwehrte.
Sachargumente widerlegt?
Die Stadt legte damals einen Plan vor, der lediglich zwei neue Bauplätze am Bachlauf in Rai-Breitenbach zum Inhalt hat. Eine landwirtschaftlich genutzte Wiese soll nunmehr vollständig bebaut werden, ein Gebäude wurde vor über zwei Jahren dort bereits errichtet. Der Grundstückswert von bisher 1,20€/m² wird durch eine derartige Planung auf 130€/m² katapultiert. In Breuberg wurden offenbar keine Lehren aus den klimatischen Veränderungen gezogen, die vor zweieinhalb Jahren im Aartal Überschwemmungen verursachten. In der Stadt wähnt man sich vor ähnlichen Situationen sicher und will weiterhin an der Bebauung der Bachaue des Breitenbachs festhalten. Da wird dann frei behauptet, die fraglichen Grundstücke lägen ja im Siedlungsbereich – während ein Blick in den Flächennutzungsplan der Stadt das Gegenteil darstellt. Wichtige Schutzmechanismen, wie ein größerer Abstand zwischen Gebäuden und Bach sind in Breuberg undenkbar – bzw. werden von den Planern heftig bekämpft. Die Erfahrungen des BUND mit der Realisierung von umweltschützenden Festsetzungen von Planungen, die der Verband 2021 flächendeckend veröffentlicht hatte, wurden und werden nicht zur Kenntnis genommen. Die netten Texte im Plan, die eine Milderung der Naturzerstörung durch Gebäude bewirken sollen, wurden (Stand 2021) im Kreis nur in 35% aller Fälle – in Breuberg 26% - jemals in entsprechende Handlung umgesetzt. Der Rest derartiger Festsetzungen versickert im Behördenalltag, da sich niemand um eine wirksame Kontrolle oder gar Durchsetzung von Umweltschutzvorschriften kümmern mag.
Die Stadt reagiert zu diesem Punkt: ‚Der … Vorwurf des Kontroll- bzw. Ahndungsdefizits wird grundsätzlich zurückgewiesen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Bauwilligen bindend sind. Zwar wurde eine Bepflanzung (gegenüber dem Plangebiet [BUND]) … bisher in der Tat nicht umgesetzt; die Kontrolle der von der Baugenehmigungsbehörde festgelegten Bepflanzungsauflagen obliegt aber allein der Bauaufsicht des Odenwaldkreises. Die Stellungnahme (des BUND) führt nicht zu einer Änderung.‘
Das Kreisbauamt schweigt beharrlich zu derartigen Hinweisen des Umweltverbands und die Kommunen verweisen – wieder besseres Wissen – noch immer auf den Kreis als angeblich Verantwortlichen für die Durchsetzung ihrer kommunalen Pläne. Die eindeutige Rechtslage, dass ‚Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft‘ - ein weiteres Standardinstrument im Festsetzungskatalog – allein von der Kommune festgesetzt, kontrolliert und durchgesetzt werden, wird im Kreis beständig abgestritten. Der Vorschlag des Umweltverbandes, der juristisch geprüft und praktikabel zu einer besseren Durchsetzung der Umweltschutz- Festsetzungen verhelfen könnte, wird als ‚in einem Bebauungsplan nicht festsetzbar‘ diskreditiert und abgewimmelt. Die Stadt will offensichtlich nicht, dass Umweltschutz auch kontrolliert und durchgesetzt werden kann.
Trumpismus im Odenwaldkreis auf dem Vormarsch
Getrieben von dem Bestreben, jedem Grundstückseigentümer alle seine Verwertungswünsche zu ermöglichen, treiben die Flächenplanungen im Kreis derweil eigentümliche Blüten. Da verweigert z.B. der Kreis bei einer PV- Anlagenplanung einer Gemeinde die Zusammenarbeit, um mögliche Alternativen auf einer Konversionsfläche in Kreisbesitz auszuloten. Als Argument, nichts gegen den Klimawandel machen zu müssen, ist auch das Kindergarten-Zitat ‚es ist ja nicht verboten‘ gut genug. Der BUND hatte auf die ‚Verpflichtung‘ der Gemeinden durch das Klimaschutzgesetz von 2019 hingewiesen, das durch die Klage auch des BUND vor dem Verfassungsgericht von der Politik nachgebessert werden musste. Auch die Auffassung der Naturschutzbehörde im Beispiel Breubergs ‚… eine Bebauung der ... verbliebenen Freiflächen … ist abzulehnen‘ wird folgenlos ignoriert. Schließlich wissen Planer und Stadt, dass die Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises in keinem Fall gegen einen fehlerhaften Plan vor das Verwaltungsgericht ziehen wird. Allenfalls bei kosmetischen Änderungen finden heute Argumentationen aus der Bürgerschaft noch Gnade beim Parlament und seinen Beauftragten: Wenn es um die unerwünschten – bei Bauherren aber sehr beliebten – Schotterflächen geht, rafft sich die Stadt zu einer überflüssigen Kopie der Hessischen Bauordnung auf und stimmt dem BUND auch zu, dass Koniferen nur als Einzelstücke angepflanzt werden sollten. Die restlichen 21 Anmerkungen des Umweltverbandes wurden – wie gewohnt – zurückgewiesen. Umwelt- und Naturschutz haben bei Bebauungsplanungen im Odenwaldkreis nichts verloren – es geht ja um unser höchstes Gut: Geld.