BUND Kreisverband Odenwald

Bauantrag für Windräder in Höchst und Bad König am Start

03. November 2021 | Energiewende, Pressemitteilung, Höchst i.Odw.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 1.11.21 den offiziellen Start des Antragsverfahrens für zwei Windräder in Höchst und Bad König verhandelt. Eingeladen waren alle zuständigen Behörden der Kommunen, des Kreises und des Regierungspräsidiums sowie Umweltverbände. Auf der Höhe des Beinefelds östlich von Mümling-Grumbach sind im Wald zwei Windräder geplant. Sie sollen innerhalb der sogenannten ‚Windvorrangfläche‘ aufgestellt werden, die im entsprechenden Teil des Regionalplans Südhessen vor etwa einem Jahr festgesetzt wurde. Die Anlagen haben eine Nennleistung von 5.600 kW, können also pro Stunde den Jahresbedarf von zwei 3-Personen-Haushalten liefern. Die Hersteller kalkulieren mit einer Produktionszeit von etwa 2.000h pro Jahr, in denen die Anlagen Strom liefern. Das reicht für die Deckung des Jahresbedarf an Strom von 4.000 3-Personen-Haushalten. Höchst i. Odw. hat etwa 10.000 Einwohner.

 (Bild: Harald Hoppe - BUND Odenwaldkreis)

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Vorabstimmung mit Behörden

Das Thema der Veranstaltung war, für die antragstellende Firma PEN-AG aus Cuxhaven die Anforderungen an den Inhalt des Bauantrags mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Die Abteilung Immissionsschutzrecht beim RP-Darmstadt ist für die Genehmigung zuständig, koordiniert sämtliche anderen Behörden und holt deren Stellungnahme zum Projekt ein. Zentraler Diskussionspunkt der Veranstaltung war die Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt beim Bau und beim anschließenden Betrieb der Windräder.

 

Gutachten durch Biologen sind in Arbeit

Schon seit über einem Jahr sind Expertinnen aus dem Fachgebiet Biologie im Plangebiet unterwegs, um eine Bestandsaufnahme der Tier- und Pflanzenarten zu erstellen. Für zwei Jahresdurchläufe wurden Beobachtungen gesammelt, die Aufschluss über mögliche Konsequenzen der Windräder auf die Natur geben sollen. Nach Einschätzung des BUND-Odenwald – der als einziger Umweltverband an der Besprechung teilnahm – sind die zu erwartenden Ergebnisse geeignet, die Folgen für die Natur realistisch zu beurteilen. Bedeutend wird die Frage sein, wie stark die in der Nähe der Standorte gefundenen Milane und Bussarde durch die Anlagen gefährdet sein werden. BUND-Sprecher Harald Hoppe forderte daher für die Gutachten, dass diese nach den heutigen Standards der Beobachtungsorganisation durchgeführt werden müssen. Denn es mache einen Unterschied, wie viele Personen mit welcher Erfahrung an welchen Standorten gleichzeitig Beobachtungen dokumentierten. Nur eine korrekt geplante und durchgeführte Beobachtung erlaube auch korrekte Resultate.

 

Auswirkungen auf die Menschen

Ein wichtiger Aspekt der Genehmigung sind auch immer die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Menschen. Der Lützelbacher Bürgermeister Uwe Olt machte daher für seine Gemeinde geltend, dass erstens auf Lützelbacher Gebiet der größte Windpark im Odenwald bereits bestehe und derzeit sogar nach Bayern ausgebaut werde und zweitens durch das neue Vorhaben die Gemeinde zu sehr von Windrädern eingekreist werde. Diesem Argument schloss sich Volker Enders für die Gemeinde Höchst in Vertretung des nicht anwesenden Bürgermeisters an. Bad Königs Bürgermeister Axel Muhn verwies auf den ablehnenden Beschluss der Stadtverordneten aus 2019, die keine Windräder auf Bad Königer Gebiet sehen mochten. Allerdings sei diese Frage durch das neugewählte Parlament wieder aufgegriffen worden und eine Änderung der Position nicht auszuschließen.

 

Landschaftsbild

Der BUND Odenwald forderte – um die Betroffenheit der Wohnbevölkerung durch die neuen anlagen besser beurteilen zu können – eine entsprechende Aussage in den Sichtbarkeitsanalysen. Hoppe erläuterte, dass die öffentliche Diskussion über die Veränderung des Landschaftsbildes wohl zuerst die Wohnbevölkerung betrifft. Es wäre wünschenswert, dies durch Zahlen unterlegen zu können. Der Versammlungsleiter Oliver Meseth bemerkte dazu, dies sei eine neue Aufgabenstellung, die aus den bisherigen Planungen nicht bekannt sei. Er hielt sie aber für eine interessante Erweiterung der Fragestellung. 

 

Abbau der Anlagen

Bei Windrädern werden – nach Kenntnis des BUND – als einzigen Bauvorhaben in der Genehmigung auch Aussagen über den Abbau der Anlagen nach Beendigung der Nutzung getroffen. Der BUND fragte nach, welche Details hierzu in der Genehmigung zu erwarten sind. Der Leiter der Bauaufsicht beim Odenwaldkreis – Dipl.-Ing. Martin Müller – stellte klar, dass es im Kreisgebiet zu einem solchen Fall bislang noch nicht gekommen sei, die Behörde also keine Erfahrungen mit dem Rückbau habe. Bei der Beseitigung des Betonfundaments werde es gleichzeitig zu einem Verfüllen der entstehenden Grube kommen und da sei die Frage bedeutsam, wie und ob der beim Bau ausgebaggerte Aushub wieder einzufüllen sei. Dieser habe nach 25 oder 30 Jahren eine eigene für die Natur wertvolle Funktion erhalten, die nicht ohne weiteres beseitigt werden könne. ‚Das wird spannend‘ meinte der Experte.

 

Wie geht es weiter?

Die Projektier-Firma wird ihren Bauantrag noch in diesem Jahr vorlegen, sodass im Laufe des kommenden Jahres darüber entschieden werden kann. Da in der Gesprächsrunde keine Argumente vorgetragen wurden, die nicht durch entsprechende Unterlagen abgehandelt werden könnten hängt die Genehmigung stark von den naturschutzfachlichen Daten ab, die die Gutachten vorlegen werden. Der BUND hat in seiner Anmerkung zum Vorhaben die Erwartung geäußert, dass durch entsprechende begleitende Maßnahmen der Lebensraum für die geschützten Arten eher verbessert als verschlechtert würde. Dann sei der Bau der Anlagen für den Umweltverband vertretbar.
 

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