BUND Kreisverband Odenwald

Bad König verletzt Naturschutzrecht

23. Februar 2023

Am Dienstag, den 21.02.2023 wurde im Bad Königer Gewerbegebiet an der B45 ein Grundstück von Bewuchs freigeräumt. Gleichzeitig laufen umfangreiche Erdbewegungen auf einer Parzelle neben der früheren Tankstelle.

Foto: Harald Hoppe

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Beide Maßnahmen verletzen nach Einschätzung des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Odenwald den im Dezember 2022 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan. In diesem Planwerk hatte sich die Stadt verpflichtet, das europäische Naturschutzrecht zu befolgen und zugesichert, umfangreiche Naturschutzmaßnahmen zum Ausgleich für die riesige Naturzerstörung zu leisten. 

 

Besonderer Vertrag über Naturschutzmaßnahmen

Der zugrundeliegende Bebauungsplan enthält – zum ersten Mal im Odenwaldkreis – einen gesonderten Vertrag zwischen der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde. Dieser regelt Art, Umfang und Termine für die Naturschutzmaßnahmen, zu denen sich die Stadt verpflichtet hat. Eine dieser Maßnahmen ist für den Schutz von gefährdeten Vogelarten vorgesehen. Sie hat als Verpflichtung bestimmt, dass diese Maßnahmen fertiggestellt sein müssen, bevor im Gewerbegebiet Natur beseitigt werden darf, die den zu schützenden Vogelarten zur Zeit als Lebensraum dient. Die betreffende Projektfläche liegt im Stadtteil Ober-Kinzig. Dort soll ein Feldgehölz angelegt werden. Das europäische Recht gibt dafür vor, dass erst der Nachweis über die Annahme der Maßnahme durch die Vogelarten geführt werden muss, bevor das Gewebegebiet verändert werden darf.

 

Gravierende Verletzung des Naturschutzes

Das städtische Vorgehen zeigt deutlich, wie wenig der Schutz von Natur und Umwelt im aktuellen Handeln der Verwaltung gilt. Bürgermeister Axel Muhn muss sich fragen lassen, wie ernst er die vertraglichen Verpflichtungen mit der Naturschutzbehörde nimmt. Leider wurde das Vertragswerk ohne die Beratung mit den Umweltverbänden im Geheimen verhandelt und erst einen Tag vor der Verabschiedung im Parlament publik.

 

Massive Veränderung der Landschaft ist absehbar

Die angelaufenen Erdarbeiten machen die verheerende Veränderung der Landschaft deutlich, die die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat. Das Gelände wird in seiner gesamten Fläche um etwa 1m aufgeschüttet werden. Dies bedeutet für die Bauwirtschaft des Odenwaldkreises eine legale Aushubdeponie in der Größenordnung von 74.000m³ - das entspricht einer 10m hohen Aufschüttung auf einem Fußballfeld. Schon jetzt ist erkennbar, dass auch Bauschutt als Auffüllmaterial zur Verwendung kommt. Offenbar findet keine Überwachung des angelieferten Materials statt, das immerhin im Heilquellenschutzgebiet ausgebracht wird. Das Projekt des neuen Gewerbegebiets für Bad König steht damit fest in der Tradition der massiven Umweltzerstörung, die im Odenwaldkreis ungebrochen andauert. Trotz aller verfügbaren Informationen ist in den Parlamenten keine Abkehr von dieser selbstzerstörerischen Handlung mehrheitsfähig. 

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