BUND Kreisverband Odenwald
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Bad König steuert weiter den Verlust des Naturschutzgebietes an

07. Juli 2022 | Pressemitteilung

Am Freitag, den 08.07.2022 endet die Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan ‚Gewerbegebiet an der B45‘ in Bad König. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Odenwald hatte bereits 2018 in seiner ersten Stellungnahme gegen das Projekt Stellung bezogen, weil es den Bestand des einzigen Naturschutzgebietes in der Kurstadt aufs Spiel setzt.

PRESSEMITTEILUNG VON HARALD HOPPE

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Bekanntlich hatte die Verwaltung das Schreiben des Umweltverbandes zunächst nicht zur Kenntnis genommen und die Stadtverordneten damit nicht umfassend informiert. Unbeirrt von Gegenargumenten beharrt die Stadt auf ihrer einmal eingeschlagenen Linie und treibt das Gewerbegebiet in der Mümlingaue voran. Dabei werden die erforderlichen Verhaltensänderungen für den Klimaschutz und den Hochwasserschutz in Bad König leichtfertig beiseite geschoben. Weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimagerechtigkeit gegenüber den künftigen Generationen noch die Erfordernisse des Klimaschutzgesetzes haben die Position der Stadt bewegt.


Das geplante Baugebiet greift massiv in den Grundwasserhaushalt ein, der als existenziell für das Naturschutzgebiet anerkannt ist. Die Auswirkungen auf das benachbarte Gebiet werden nicht vollständig erfasst. So beschreiben die Planunterlagen nur den Bau eines zentralen Regenwasserrückhaltebeckens in der Gebietsmitte, nicht jedoch die im Plan geforderten dezentralen Zisternen, die ebenfalls bis zu 4m tief ins Erdreich eindringen. An Ungereimtheiten ist die Planung nicht arm: die Hydrogeologen beschreiben einen derzeitigen Grundwasserstand von 1,68 bis 2,71 unter Gelände, während die Baugrunduntersuchung von einem Grundwasserstand zwischen 50cm unter Gelände und der Oberfläche ausgeht. Wie aus diesen divergierenden Sachverständigengutachten ein eindeutiger Schluss auf die Grundwassersituation im Naturschutzgebiet zu gewinnen ist, interessiert die Planung der Stadt nicht. Dieses liegt ja ‚außerhalb des Plangebiets‘ – und braucht daher nicht berücksichtigt zu werden. Damit erweist sich die übliche Planungspraxis wieder einmal als fatal für die Natur. Eine Mehrheit im Parlament scheint für diesen Weg vorhanden zu sein.


Auf dem Papier versucht die Stadt, den Eingriff in die Natur, der nach dem Naturschutzrecht des Bundes auszugleichen ist, durch Maßnahmen gegenzurechnen. Ein Paket von 12 Flächen - über das Stadtgebiet verteilt – soll mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises vereinbart werden. Dafür soll ein separater Vertrag abgeschlossen werden, der damit aber nicht automatisch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Stadt offenbar die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen aus ihrem Haushalt finanzieren will – ein Geschenk für Gewerbetreibende im sechsstelligen Euro-Bereich. Bislang fehlen jedenfalls Regelungen, die die anfallenden Kosten auf die Grundstücke im Plangebiet umlegen. Der BUND hatte bereits 2018 für vier Bebauungspläne in Bad König dokumentiert, dass die Festsetzungen von Pflanzmaßnahmen und Nutzungsänderungen für die Natur von der Stadt nicht realisiert wurden. Bis heute schweigt die Stadt hierzu. BUND-Sprecher Harald Hoppe: „Im Odenwaldkreis kann eine Kommune ständig Versprechungen für mehr Naturschutz machen und braucht sie hinterher nicht mehr zu beachten. Auf dem Papier wird akribisch an Ausgleichsflächen gebastelt, von denen später keine in der Landschaft zu sehen sein wird. Leider machen die Parlamente im Kreis dieses Verfahren immer wieder mit. Von einem Problembewusstsein für angemessenen Umweltschutz ist weit und breit nichts in Sicht.“

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