BUND Kreisverband Odenwald

Ameisenschutz aktuell

18. November 2023

Alle hiesigen Ameisen stehen unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes und sollten daher nicht gestört werden. Soweit die Theorie.

An einem Parkplatz an der B45 im Odenwaldkreis hatte sich vor 10 Jahren an einer sonnigen Stelle eine Kolonie von formica polyctena - der roten Waldameise - niedergelassen. Zwar haben inzwischen Sträucher den ehemals freien Grasstreifen überwachsen, die Ameisenkolonie hat das aber nicht weiter gestört.

Dies änderte sich leider von Jahr zu Jahr drastischer durch die zunehmende Vermüllung des Parkplatzes. Dieser wird zwar von der Straßenmeisterei wöchentlich - z.T. auch mehrfach - gesäubert, aber die illegalen Müllwerker sind oft schnell wieder zur Stelle.

Als selbst vor den Ameisenhaufen nicht Halt gemacht wurde, erstattete der BUND-Odenwald eine Anzeige bei der unteren Naturschutzbehörde, die jetzt zu einer hoffentlich guten Lösung gefunden hat. Mit einem Zaun wurde die inzwischen 4 Tochterkolonien umfassende Ameisenpopulation vor weiterer direkter Störung geschützt. Eine Informationstafel gibt Aufschluss über die Gründe der Maßnahme und den Schutz - auch in vier östeuropäischen Sprachen.

Der BUND-Odenwald wird die weitere Entwicklung im Auge behalten.

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